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Schüsse auf Rausschmeisser – Vieles unkar

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Untertitel: Vier Angeklagte nach Macumba-Schiesserei im Jahr 2003

Autor: Von CLAUDINE DUBOIS/La Liberté

Der erste Tag des Gerichtsverfahrens brachte nicht viel Licht in die verworrene Geschichte, die sich in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 2003 vor der Disco Macumba zugetragen hat. Ein 30-jähriger Albaner, der in dem Lokal als Rausschmeisser arbeitete, wurde dabei am Kopf verletzt sowie an Hand und Bein angeschossen. Zwar war das Opfer am Donnerstag als Zeuge vorgeladen, erschien aber nicht vor Gericht. Während der Untersuchung hatte er zu Protokoll gegeben, weder seine Angreifer noch deren Telefonnummern zu kennen, schien aber mehr zu wissen, als er zugab.

Auch die Aussage eines Hilfs-Rausschmeissers brachte keine Klärung. Er habe am besagten Abend einen der Angeklagten, einen «Schlägertypen», erkannt, sagte er. Die vier Angeklagten wollten davon aber nichts wissen.

«Keinen Fuss in das Lokal gesetzt»

Bei den Beschuldigten, alle im Alter zwischen 21 und 27 Jahren, handelt es sich um drei Brüder sowie den Mitbewohner des ältesten der drei. Alle sind im Kanton Bern wohnhaft. Der älteste Bruder gab am Donnerstag zum ersten Mal zu, am Ort des Geschehens gewesen zu sein. Er sei im Augenblick der Attacke angekommen, habe den Rausschmeisser am Boden liegen gesehen und die Menschenansammlung bemerkt und sei dahin zurückgekehrt, wo er hergekommen sei.

Warum er das nicht schon früher gesagt habe, wollte Gerichtspräsident Peter Rentsch wissen. «Ich hatte Angst. Wir hatten schon früher Streit mit den Sicherheitsleuten des Macumba, und sie hatten uns bedroht.» Diese Version wurde von den drei anderen Angeklagten bestätigt, die gleichzeitig versicherten, in dieser Nacht keinen Fuss in das Lokal gesetzt zu haben.Warum dann ihre Mobiltelefone in der Nähe lokalisiert worden seien, fragte der Präsident. «Ich hatte die Jacke meines Mitbewohners angezogen, in der sich sein Handy befand», sagte der Angeklagte, der zugegeben hatte, beim Macumba gewesen zu sein. Einer seiner Brüder sagte, er habe dem Älteren sein Auto geliehen und sein Handy darin liegen gelassen. Das Telefon des jüngsten Bruders wurde in Wabern lokalisiert. Er habe mit dem Taxi eine alkoholisierte junge Frau nach Hause gebracht, lautete die Erklärung.

Zurückgezogene Klagen

Der Mitbewohner des ältesten Bruders und ein fünfter Mann hatten sich ausserdem gegenseitig wegen einer Schlägerei angeklagt. Beide Klagen wurden inzwischen zurückgezogen, ebenso wie die Klage eines Chauffeurs gegen den jüngsten Bruder. Auch eine junge Frau, die (zwangsweise?) Ehefrau des ältesten Bruders, zog eine Klage wegen Tätlichkeiten und Drohungen durch ihren Mann und dessen Mitbewohner zurück.

Der Mitbewohner wurde schon vier Mal verurteilt, davon zwei Mal wegen einfacher Körperverletzung. Auch der älteste Bruder wurde wegen des gleichen Delikts schon einmal verurteilt.

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