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Schutz der Bevölkerung als Hauptziel

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Hundehalter werden stärker in die Pflicht genommen

Autor: Von WALTER BUCHS

Die Haltung von Hunden ist heute auf kantonaler Ebene gesetzlich nicht geregelt. Dies, obwohl parlamentarische Vorstösse bereits vor Jahren in diese Richtung gingen. Anfangs November 2005 hat der Staatsrat einen Gesetzesvorentwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Druck der Öffentlichkeit

Auch auf Bundesebene war die Thematik der gefährlichen Hunde bis vor kurzem ebenfalls in keinem Erlass speziell geregelt. Doch das Drama vom 1. Dezember 2005 im Kanton Zürich hat die Bevölkerung aufgeschreckt und die Behörden herausgefordert. Zwar wollte der Bundesrat nichts von den im Januar vom Volkswirtschaftsdepartement vorgeschlagenen Massnahmen wissen. Doch das Parlament machte im Sinne von Bundesrat Joseph Deiss weiter Druck und unterstützte einen Vorstoss von CVP-Nationalrat Pierre Kohler, der ein Verbot von Hunden des Typs Pitbull und die Erstellung einer Liste der in der Schweiz verbotenen Hunde verlangte. Jetzt ist der Bundesrat wieder am Zug.In seinem Vorentwurf des Gesetzes über die Hundehaltung, der vor dem dramatischen Ereignis im Kanton Zürich ausgearbeitet worden war, hatte der Freiburger Staatsrat noch vorbeugenden und auf problematische Hunde abzielenden Massnahmen den Vorzug gegeben (FN vom 8. November 2005). Dabei hatte er gestützt auf entsprechende Studien auf die Einteilung der Hunde in Risikogruppen aufgrund ihrer Rasse abgesehen.Aufgrund der Ereignisse der vergangenen Monate hat er sich nun für eine forschere Gangart entschieden. In der Medienmitteilung zu dem am Freitag vorgestellten Gesetzesentwurf heisst es, dass vorbeugende Massnahmen, so sinnvoll sie auch seien, erst mittel- bis langfristig greifen. Die Regierung sei aber jetzt der Ansicht, dass sie sich nicht länger erlauben könne abzuwarten, wenn man der Bevölkerung das Recht auf Sicherheit vor gefährlichen Hunden rasch gewährleisten wolle.Verbote und HaltungsbewilligungGemäss dem jetzt dem Grossen Rat zugeleiteten Gesetzesentwurf sollen Hunde des Typs Pitbull und Hunde aus Kreuzungen der als gefährlich eingestuften Rassen verboten werden. Wer heute solche hält, muss aber nicht unbedingt darauf verzichten, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Nach Inkraftsetzung des Gesetzes dürften aber keine neuen mehr zugekauft oder gezüchtet werden.Für andere als gefährlich geltende Hunderassen gilt eine Bewilligungspflicht und der Halter muss nachweisen, dass der Hund über einen anerkannten Abstammungsausweis verfügt. Die Liste dieser Hunderassen ist nicht im Gesetz aufgeführt. Sie wird vom Staatsrat erstellt und ins Ausführungsreglement aufgenommen, so dass sie je nach Entwicklung angepasst werden kann. Die Liste, die der Staatsrat voraussichtlich erlassen wird, entspricht derjenigen, die das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement im Januar 2006 bereits vorgeschlagen hatte. Darauf figurieren unter anderem Bullterrier, Dobermann oder Rottweiler.Die zahlreichen Schutz- und Präventivmassnahmen, die im neuen Gesetz vorgesehen sind, geben den Behörden neue Vollzugsinstrumente, um gegen Hunde jeglicher Rasse, die Verhaltensstörungen aufweisen, vorgehen zu können. Hundehalterinnen und -halter werden ganz allgemein verpflichtet, ihre Hunde so zu erziehen, dass sie gut sozialisiert sind. Das gilt für jegliche Hundeart. Weiter ist die Meldepflicht für Hundebisse oder für Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens bei Hunden vorgesehen. Dann ist das Erstellen von Listen von Hunden, bei denen der Verdacht auf aggressives Verhalten besteht, oder das Verbot von Praktiken, die Hunde aggressiv machen, vorgesehen. Das Gesetz sieht zudem Sensibilisierungskurse vor, die etwa analog zur Verkehrserziehung in Primarschulen durchgeführt werden.

Verbotszonen und Leinenzwang

Um die Sicherheit der Bevölkerung, namentlich jener Personen, die sich im Freien sportlich betätigen, zu verbessern, wird verfügt, dass Hunde an bestimmten öffentlichen Orten, wo Mensch und Hund sich auf engem Raum bewegen, an der Leine geführt werden müssen. Gemeinden können mittels Reglement Hundeverbotszonen festlegen. Schliesslich müssen die Hundehalter verhindern, dass öffentlicher Raum sowie Kulturen und Wiesen durch Hundekot verschmutzt werden.

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