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Schwarze Liste für problematische Lehrpersonen ist umstritten

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Die Kantone müssen problematische Lehrpersonen auf der nationalen schwarzen Liste eintragen. Freiburg meldet nur schwerwiegende Fälle, während andere gar keine melden. Dass diese Meldungen so inkonsequent gehandhabt werden, könnte den Sinn und Zweck der schwarzen Liste infrage stellen.

«Lehrer entgehen schwarzer Liste»: So lautete der Titel eines Artikels in verschiedenen Zeitungen Anfang Mai. Das Thema: Seit 15 Jahren müssten die Kantone «problematische» Pädagoginnen und Pädagogen in einem nationalen Register der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) eintragen. Diese schwarze Liste soll verhindern, dass solche Lehrpersonen mangels verfügbarer Information in einem anderen Kanton unterrichten können.

Laut dem Artikel halten sich jedoch nicht alle Kantone an die Meldepflicht. Denn auf der aktuellen «Liste der Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung» sind bisher nur 92 Fälle aus elf Kantonen eingetragen – und dies bei über 125’000 schweizweit tätigen Lehrkräften. Die meisten Einträge gibt es in Zürich mit allein 24 Lehrpersonen, also fast einem Viertel aller Eingetragenen. Im Kanton Freiburg befindet sich nur eine einzige Person auf der Liste. 

Nur schwerwiegende Fälle

Laut Marianne Meyer Genilloud, der stellvertretenden Generalsekretärin der Bildungsdirektion, hat Freiburg seit der Einführung der schwarzen Liste weniger als zehn von derzeit rund 4700 Lehrpersonen gemeldet. Das sind weniger als 0,2 Prozent der Lehrkräfte in einem Schuljahr. Auf die Frage, ob diese Zahl von zehn Personen als unerwartet klein bewertet werden könne, entgegnet Meyer Genilloud:

Die Anzeigen beziehen sich nur auf sehr schwerwiegende Fälle im Zusammenhang mit Pädophilie und Cyberpädophilie.

Oft gingen diese Fälle mit strafrechtlichen Verurteilungen einher. Sie fügt hinzu: «Es kann auch vorkommen, dass eine Anzeige auf der schwarzen Liste nicht mehr erforderlich ist, weil der Lehrer in den Ruhestand getreten ist oder die Schule verlassen hat, um eine andere Ausbildung aufzunehmen.» Es sei eigentlich eine gute Nachricht, dass diese Anzeigen selten seien: «Diese tiefe Zahl sollte nicht als mangelnde Wachsamkeit seitens des Staates ausgelegt werden.»

Verantwortung der Kantone

Die Rechtsabteilung des EDK-Generalsekretariats führe die erwähnte Liste über Lehrpersonen, denen im Rahmen eines kantonalen Entscheids die Unterrichtsberechtigung oder Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde, bestätigt Stefan Kunfermann, Kommunikationsleiter der EDK. Die Unterrichtsbefugnis könne aufgrund von strafrechtlichen Tatbeständen oder aus weiteren Gründen wie Sucht- oder anderen Krankheiten entzogen werden. Die Liste dient laut Kunfermann dem Schutz der Institution Schule und der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Der Artikel von Anfang Mai greift das Kernproblem der schwarzen Liste auf: «Sie wirkt nur dann zuverlässig, wenn auch alle Lehrer konsequent gemeldet werden und im Register stehen.» Die Richtlinie der EDK zur «Liste über Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung» existiert schon seit fünf Jahren und definiert die Anwendung, so Kunfermann. Verbindlich und relevant ist die Rechtsgrundlage: die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen.

Die Richtlinie verpflichtet die Kantone seit der Einführung der Liste vor 19 Jahren, der EDK die Personendaten mitzuteilen. Das Problem: Einige Kantone melden ihre Fälle gar nicht oder höchstens nur die schwerwiegenden Fälle, wie eben Freiburg. Daraus folgt, dass viele Fälle und insbesondere die weniger schwerwiegenden Fälle in der schwarzen Liste fehlen und bei Anstellungen in anderen Kantonen nicht beachtet werden können. 

Auf Nachhaken bei der EDK stellt Kommunikationsleiter Stefan Kunfermann klar, dass die Richtlinie die Anwendung zwar regelt, jedoch tatsächlich Interpretationsspielraum lässt: 

In den Rechtsgrundlagen und auch in den Richtlinien wird nicht definiert, welche Fälle genau gemeldet werden müssen.

Der Entscheid, wie sie es handhaben, liege letztlich in der Verantwortung der Kantone. Er fügt hinzu: «Die EDK hat bezüglich der Umsetzung dieser Meldepflicht gegenüber den Kantonen keine Aufsichtsfunktion oder Aufsichtskompetenz.» Denn: Die EDK ist nur ein Koordinationsgremium der 26 kantonalen Erziehungsdirektionen.

Kontrollmöglichkeiten 

Konsequente Meldung

«Der Kanton Freiburg hat keine eigene schwarze Liste von problematischen Lehrern», betont Marianne Meyer Genilloud, stellvertretende Generalsekretärin der Bildungsdirektion. Wenn diese von einem unangemessenen Verhalten einer Lehrperson unterrichtet wurde, leite sie das Verwaltungsverfahren gegen sie ein. Dies sei im Gesetz über das Staatspersonal so verankert. «Gegebenenfalls entzieht die Direktion der Lehrperson vorübergehend oder endgültig die Lehrgenehmigung und teilt dies der EDK mit», sagt Meyer Genilloud gegenüber den FN. Nach der Mitteilung aus dem betroffenen Kanton nimmt die EDK die Lehrperson auf ihre Liste auf. 

Um sicherzustellen, dass problematische Pädagoginnen und Pädagogen keine Stelle erhalten, hat der Kanton noch andere Kontrollmöglichkeiten als die schwarze Liste, unterstreicht Marianne Meyer Genilloud: «Seit 2017 müssen Lehrpersonen einen Auszug ihres Vorstrafenregisters vor ihrem Amtsantritt vorweisen.» Seit der Schaffung der schwarzen Liste habe Freiburg systematisch die Lehrpersonen gemeldet, die gemeldet werden müssen, stellt Meyer Genilloud klar. Sie schliesst: «Der Kanton Freiburg war einer der ersten Kantone, der diesbezüglich eine Rechtsgrundlage in seinem Schulgesetz geschaffen hat.» agr

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