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Schwimmunfall – Was nun?

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Schwimmunfall – Was nun?

Reto Furter, Abteilungsleiter bei der Erziehungsdirektion, nimmt Stellung

Wird die Verurteilung zweier Lehrerinnen das Lehrpersonal verunsichern? Müsste sich Schule nur noch im gesicherten Rahmen eines Klassenzimmers abspielen? Reto Furter, Leiter des Amtes für obligatorischen Unterricht bei der Erziehungsdirektion Freiburg, antwortet.

Mit RETO FURTER
sprach IRMGARD LEHMANN

Weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, hat das Strafgericht am Montag zwei Lehrerinnen wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Frauen hatten 2002 im Hallenbad von Châtel-St-Denis nicht bemerkt, dass ein Schüler am Ertrinken war. Heute ist der Junge schwer behindert (FN von gestern Dienstag). Reto Furter, wie haben Sie die Verurteilung der beiden Lehrerinnen aufgenommen?

Mein erster Gedanke war: Dieses Urteil wird viele Lehrpersonen verunsichern und vielleicht gar davon abhalten, in Zukunft Schwimmunterricht abhalten zu wollen oder andere schulische Veranstaltungen ausserhalb des Schulzimmers mit den Schülerinnen und Schülern zu gestalten.

Zehn Tage Gefängnis plus Geldbusse lautete das Urteil. Können Sie dem beipflichten?

Ich bin kein Jurist. Ich gehe aber davon aus, dass das Urteil unter juristischen Gesichtspunkten angemessen ist, weil die beiden Lehrpersonen ihre Sorgfaltspflicht erheblich vernachlässigt haben.

Unabhängig vom Urteil ist dieses tragische Unglück eine menschliche Katastrophe für alle betroffenen Personen.

Wird das Amt allenfalls reagieren?

Richtlinien beispielsweise für den Schwimmunterricht bestehen bereits und sind den Schulen bekannt. So heisst es u. a., dass sich die Lehrperson nur zum Vorzeigen im Schwimmbecken befindet. Die Kinder hingegen dürfen während dieser Zeit nicht im Wasser sein.

Im Rahmen von Weiterbildungen werden Lehrpersonen auch mit den juristischen Aspekten rund um die Schule bekannt gemacht.

Es ist aber auch ganz entscheidend, dass wir den Lehrpersonen unser volles Vertrauen in ihre Professionalität aussprechen. Ich bin überzeugt, dass jeder Lehrperson bewusst ist, dass von ihr ein überdurchschnittlich hohes Mass an Aufmerksamkeit und Sorgfalt gefordert wird.

So tragisch der Fall auch ist, aber kann man sich überall und in jeder Situation ständig absichern?

Nein, aber als Lehrperson kann ich Bedingungen schaffen, um das Risiko eines Unfalls möglichst klein zu halten.

Oder anders gesagt, eine Lehrperson hat den Auftrag, nach bestem Wissen und Gewissen für möglichst gute Gelingensbedingungen für jede schulische Aktion zu sorgen.

Sind denn Lehrer auch dafür verantwortlich, wenn einem Kind auf der Schulreise, im Ferienlager oder gar auf dem Schulhausplatz etwas zustösst? Kann man solche Verantwortlichkeiten überhaupt verlangen?

Die Lehrpersonen sind zeitlich gesehen für alle schulischen Aktivitäten ab ihrem Beginn bis zu ihrem Ende verantwortlich. Sie übernehmen während dieses Zeitraumes die erzieherische Aufsicht und Verantwortung, welche ihnen von den Eltern übertragen wird.

Doch die Forderung nach Absicherung überbordert zusehends. Wie man weiss, führen die Kollegien keine mehrtägigen Schulreisen mehr durch. Und zwar weil die Lehrer die Verantwortung nicht mehr tragen mögen oder nicht mehr können. Was sagen Sie dazu?

Diese Forderung und Erwartung der Eltern hat tatsächlich deutlich zugenommen. Damit muss die Schule umgehen können.

Das bedeutet für die Lehrpersonen, dass sie noch vermehrt Zeit in eine sorgfältige Planung, welche die verschiedenen Risikofaktoren berücksichtigt, investieren müssen.

Die Lehrperson wird noch vermehrt vorgängig rekognoszieren müssen und erfahrene Kolleginnen und Kollegen um Rat beiziehen.

So wird sich «Schule» bald nur noch im vermeintlich geschützten Raum des Klassenzimmers oder Schulhauses abspielen?

Das darf aber auf keinen Fall geschehen. Denn jede Lehrperson sollte aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage sein, die zu Recht von ihr erwartete erzieherische Verantwortung zu übernehmen. Das hat mit der Professionalität einer Lehrperson zu tun.

Und ein anderes Faktum, das in den letzten Wochen Schlagzeilen gemacht hat, ist das Verbot, an Jugendliche Zigaretten zu verkaufen. Wo steuern wir hin mit der Selbstverantwortlichkeit, die immer mehr ausgeblendet wird?

Als Pädagoge sage ich dazu: Aus Sicht der Erziehenden vollziehen sich Erziehung und Bildung immer innerhalb der beiden Pole «Gewährenlassen» und «Widerstand bieten». Was das nun konkret bedeutet, muss die Schule, muss jede einzelne Lehrperson, tagtäglich neu und sehr konkret beantworten.

Wichtig ist nun aber, dass die Schule die Eltern in eine direkte Mitverantwortung zieht. Oder ihnen zumindest glasklar aufzeigt, dass das Unternehmen «Erziehung/Bildung» bloss als gemeinsames Projekt erfolgreich sein kann. Die Schule und ihre Lehrpersonen tun ihr Bestes für dieses Unternehmen, allerdings zu Recht nur in ihrem Zuständigkeitsraum der Schule.

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