Am letzten Sonntag im April 2018 fuhr ein 49-jähriger Sensler von Plaffeien nach Schwarzsee. Dabei wurde er auf ziemlich riskante Art von einem 28-jährigen Thuner überholt. Er stellte diesen auf dem Parkplatz Seeweid zur Rede – und kassierte einen Faustschlag aufs rechte Auge. Der Sensler verliess den Ort und fuhr zu seiner Frau. Der Thuner folgte ihm, es kam erneut zu einer lauten Diskussion. Der Sensler stieg ins Auto und fuhr zurück nach Plaffeien. Der 28-Jährige folgte ihm auch auf diesem Weg und überholte ihn nach der Geissalpbrücke; dazu überfuhr er eine durchzogene Sicherheitslinie. Nach dem Überholmanöver bremste er den Sensler brüsk aus, so dass beide Fahrzeuge auf der Höhe der Bushaltestelle Buntschena stehen blieben. Der Thuner stieg aus, öffnete die Fahrertür des Senslers und schlug ihn mit der Faust auf die linke Gesichtshälfte.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den Mann nun mittels Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung verurteilt – und wegen Verletzung der Verkehrsregeln: Im September hielt die Berner Kantonspolizei den Mann an, weil er in der Nähe des Wankdorfs in den niederen Gängen beschleunigt und so übermässig Lärm verursacht hatte. Der Autolenker wird mit einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen bestraft, die Probezeit geht über vier Jahre. Dazu kommen eine Busse von 1500 Franken und Verfahrenskosten von 355 Franken.
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