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Streit um Vollzug der Strafe

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Düdingen, Tafers, Schwarzsee, Wünnewil, Murten – an all diesen Orten verkaufte ein heute 57-jähriger Mann in einem Zeitraum von zwanzig Jahren Kokain. Im Herbst 2018 konnte die Kantonspolizei Freiburg den Berner dingfest machen; gestern befasste sich das Strafgericht des Sensebezirks mit dem Fall.

Hochrechnungen bestritten

Der Beschuldigte war geständig, bestritt aber vor Gericht die von der Staatsanwaltschaft hochgerechneten Drogenmengen. Gemäss der Anklageschrift soll der 57-Jährige knapp zwei Kilogramm Kokain mit einem Gesamtwert von etwa 200 000 Franken verkauft haben. Staatsanwalt Markus Julmy verteidigte in seinem Plädoyer die Methode der Behörden und bezeichnete das Hochrechnen in solchen Drogenfällen als alternativlos. Er wies zudem darauf hin, dass die Abnehmer der Drogen, welche in separaten Verfahren zu bedingten Freiheitsstrafen oder Bussen verurteilt wurden, die Mengen nicht bestritten hatten. «Wäre die tatsächlich verkaufte Menge tiefer als unsere Hochrechnungen, hätten sich die Abnehmer gewehrt», so der Staatsanwalt.

«Mein Mandant hat eine letzte Chance verdient.»

Elmar Wohlhauser

Verteidiger

Anderer Ansicht war Verteidiger Elmar Wohlhauser: «Mein Mandant wurde tagelang von der Polizei überwacht. Es wäre durchaus möglich gewesen, anhand der daraus resultierenden Informationen die tatsächlich verkaufte Menge präziser zu bestimmen.»

Dass das Strafgericht in seinem Urteil eine Freiheitsstrafe aussprechen wird, schien gestern vor Gericht niemand zu bezweifeln. Auch Verteidiger Wohlhauser musste einräumen, dass seinem Mandanten der Verkauf von mehreren hundert Gramm reinem Kokain nachgewiesen werden kann. Uneinig war man sich indes, ob die Strafe bedingt oder unbedingt auszusprechen sei. Die Strafrichter können den Vollzug einer Strafe aufschieben, wenn er nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Delikte abzuhalten. Dem Beschuldigten könnte zum Verhängnis werden, dass er bereits vorbestraft ist – auch für Drogendelikte.

Bedingte Strafe gefordert

Der 57-jährige Berner beteuerte vor Gericht aber, dass er mit seiner Vergangenheit abgeschlossen habe und wies da­rauf hin, dass er aktuell keine Drogen mehr konsumiere. Er gab ausserdem zu Protokoll, vor kurzem eine vielversprechende Einzelfirma für Gelegenheitsjobs gegründet zu haben. «Mein Mandant verdient eine letzte Chance», folgerte Verteidiger Elmar Wohlhauser und forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 22 Monaten.

«Sie zerstören hier mit einer unbedingten Strafe keine hoffnungsvolle Existenz.»

Markus Julmy

Staatsanwalt

Staatsanwalt Markus Julmy kündigte an, eine bedingte Strafe nicht akzeptieren zu wollen, und verlangte 48 Monate unbedingt. Er bezweifelte insbesondere, dass dem Beschuldigten in der aktuellen Wirtschaftslage eine vielversprechende unternehmerische Zukunft blühe. «Sie zerstören hier mit einer unbedingten Strafe keine hoffnungsvolle Existenz», sagte Julmy an die Strafrichter gewandt. Deren Urteil wird heute Freitag erwartet.

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