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Sensler Fall zeigt, wie Online-Marktplätze zur Falle werden können

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Zwei Smartphones, zwei mutmassliche Opfer und ein Gerichtsfall in Tafers: Das Beispiel einer 47-jährigen Senslerin zeigt, dass man im Umgang mit Online-Marktplätzen stets kritisch bleiben sollte. Als Käuferin wie auch als Verkäufer.

Ein Trampolin, ein Küchentisch oder ein Thermomix. Es gibt fast nichts, was man auf Onlineplattformen wie Tutti, Anibis oder Facebook nicht kaufen, verkaufen oder tauschen kann. Statt gebrauchte Ware wegzuwerfen, finden so viele Produkte ihren Weg zu einem zweiten Besitzer. Eigentlich ganz im Sinne der Nachhaltigkeit – und aus der heutigen Welt kaum mehr wegzudenken.

Alles nur ein Missverständnis?

Immer wieder werden jedoch Käufer oder Verkäuferinnen Opfer von falschen Inseraten und Betrügern. Ein solcher Fall wurde kürzlich am Polizeigericht Sense verhandelt. Eine 47-jährige Frau soll laut der Anklageschrift mehrmals Smartphones auf Facebook-Marketplace zum Verkauf angeboten haben, ohne die Ware zu verschicken, nachdem ihr das Geld von den Käufern bereits überwiesen worden war. Als Zeugen sagten zwei betroffene Personen aus, die versucht hatten, die von der Beschuldigten angebotenen Smartphones zu erwerben. In beiden Fällen hatten die interessierten Käufer Beträge in der Höhe von einmal 1000 und einmal 700 Franken per Twint an die Beschuldigte überwiesen. Und in beiden Fällen folgten daraufhin fehlgeschlagene Kontaktversuche und angebliche Missverständnisse. Beide Zeugen hätten während mehrerer Tage vergeblich auf die Zusendung ihres Kaufs gewartet und schliesslich ihr Geld von der Beschuldigten zurückverlangt. Als sie das Geld nicht umgehend erhielten, wandten sich beide Privatpersonen an die Polizei.

Am Polizeigericht Tafers wurde kürzlich der Fall einer 47-Jährigen verhandelt, die auf Facebook mehrere Personen betrogen haben soll. Schlussendlich wurde sie jedoch freigesprochen.
Archivbild Sarah Neuhaus

Betrug oder Missverständnis?

Die 47-jährige Angeklagte sagte vor Polizeirichterin Caroline Gauch aus, dass sie regelmässig Produkte auf Facebook-Marketplace verkaufe und in beiden der oben beschriebenen Fälle nicht die Möglichkeit hatte, die Smartphones sofort zu verschicken. Einmal habe sie wegen intensiver Arbeitstage nicht rechtzeitig zur Post gehen können und einmal sei sie während mehrerer Tage mit hohem Fieber im Bett gelegen. Und auch dafür, dass sie das Geld jeweils nicht sofort wieder zurück überweisen konnte, hat die Beschuldigte eine Erklärung: Ihre Überweisungslimite auf Twint hätte es in beiden Fällen nicht zugelassen, die grossen Beträge per Twint zurückzuerstatten.

Handelt es sich hier also nur um eine Serie unglücklicher Zufälle und Missverständnisse? Oder hat die 47-jährige Frau aus dem Sensebezirk den beiden Privatpersonen das Geld abknüpfen wollen? Dazu später mehr.

Polizei führt keine Statistik

Unabhängig von diesem aktuellen Fall ist aber klar: Gerade auf der Plattform Facebook-Marketplace sind Betrugsfälle nichts Aussergewöhnliches. Die Kantonspolizei bestätigt auf Anfrage der FN: «Wir haben regelmässig solche Fälle.» Und Facebook-Marketplace sei tatsächlich die Plattform, mit der sie im Zusammenhang mit Betrügern am meisten zu tun hätten. Genaue Statistiken führt die Kantonspolizei aktuell jedoch nicht.

Vorsicht bei Angeboten von Personen, die kein Profilbild haben, noch nicht lange bei Facebook registriert sind und kaum Facebook-Freunde haben.
Screenshot Facebook-Marketplace

Deutliche Zunahme seit Corona

Einer, der sich ebenfalls täglich mit diesem Thema auseinandersetzt, ist Jan Oschmann. Er wohnt in Heitenried und betreut zusammen mit weiteren Personen seit drei Jahren die Facebook-Gruppe «Marktplatz Fribourg & Bern» als Administrator. Die Gruppe hat aktuell rund 18’000 Mitglieder und jeden Tag werden dort rund 60 neue Inserate geschaltet. Das Thema Betrug beschäftigt Oschmann immer wieder. Im Gespräch mit den FN sagt er:

Seit Corona hat sich die Problematik wesentlich verschlimmert.

Allein im letzten Monat habe es 120 verdächtige Inserate gegeben. Die fragwürdigen Inserate müssen die Administratoren der Gruppe aber nicht selbst ausfindig machen: Anhand einiger durch die Administratoren festgelegter Regeln schlägt eine KI von Facebook Alarm und sorgt dafür, dass das entsprechende Inserat gar nicht erst veröffentlicht wird. «Wir haben dann aber immer noch die Möglichkeit, die Inserate selber zu prüfen und sie freizugeben, wenn die KI falsch entschieden hat», erklärt Oschmann.

«In den meisten Fällen zielen die Betrüger darauf ab, an die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer zu gelangen», so die Einschätzung von Jan Oschmann. Es gebe aber auch immer noch die klassische Form des Betrugs. Dass also Geld für Artikel überwiesen wird, ohne dass die Artikel anschliessend verschickt werden.

Weil hier ein Preisvorschlag in Euro gemacht wird, werden einige Nutzerinnen und Nutzer skeptisch …
Screenshot Gruppe «Marktplatz Fribourg & Bern»
Hier warnen einige Mitglieder, dass es sich beim Angebot um ein Fake handeln könnte.
Screenshot Gruppe «Marktplatz Fribourg & Bern»

Keine absolute Sicherheit

Und auch wenn sich Jan Oschmann und seine Administratoren-Gruppe regelmässig mit Betrugsfällen beschäftigen müssen: Im Vergleich zum Facebook-eigenen Marktplatz Facebook-Marketplace, halten sich die Betrugsfälle in solchen regionalen und von Menschen moderierten Gruppen in Grenzen. «Unsere Nutzerinnen und Nutzer müssen bestimmte Fragen beantworten, wenn sie unserer Gruppe beitreten wollen, so versuchen wir zu verhindern, dass Chatbots oder User mit falschen Profilen bei uns inserieren können», erklärt Oschmann. Aber auch in regionalen Verkaufsgruppen könne man sich nicht immer vor Betrug schützen.

Konsequenzen trotz Freispruch

Zurück zur Gerichtsverhandlung in Tafers: Die 47-jährige Beschuldigte wurde schlussendlich freigesprochen. Laut dem Polizeigericht kann der Senslerin «keine Arglist nachgewiesen werden». Sie habe immer ihren richtigen Namen benutzt und sei tatsächlich im Besitz der Smartphones gewesen, die sie zum Verkauf angeboten hatte. Ausserdem habe sie das Geld jeweils zurücküberwiesen, in einem Fall sogar, bevor die Beschuldigte wusste, dass die Polizei eingeschaltet worden war. Aus diesem Grund sei sie vom Vorwurf des Betrugs freizusprechen.

Der Freispruch der Senslerin zeigt auf, dass man auf Online-Plattformen nicht nur als Käufer in schwierige Situationen geraten kann. Während der Verhandlung erzählte die Frau, dass sie als Verkäuferin von Produkten schon mehrmals betrogen worden sei. Und auch dieses Verfahren hätte schwerwiegende Konsequenzen für sie als Beschuldigte. «Unsere Konten wurden blockiert und wir bekommen wegen dieser Sache keine Hypothek – meine Nerven liegen blank», sagte die 47-Jährige am Ende der Hauptverhandlung.

Immer kritisch bleiben

Unabhängig davon, ob Verkäuferin oder Käufer: Wie schützt man sich am besten gegen Betrügerinnen und Betrüger auf Online-Verkaufsplattformen? Ein kritischer Blick auf das Profil des Verkäufers lohnt sich immer. Ist die Person etwa erst seit wenigen Monaten, Wochen oder Tagen registriert, und wie viele Kontakte hat die Person? Neue Produkte, die sehr günstig angeboten werden, sollten potenzielle Käufer skeptisch werden lassen. Auch die Kantonspolizei rät zur Vorsicht:

Zu billige Angebote sind oft Betrügereien, daher ist es wichtig, sich über den tatsächlichen Marktpreis des Produkts, das man kaufen möchte, zu informieren.

Ausserdem sollte man beim Verkauf oder Kauf eines Produkts immer ein persönliches Treffen an einem öffentlichen Ort bevorzugen. In keinem Fall sollte man personenbezogene Daten von sich preisgeben.

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