Ein Mann hat im Mai 2021 die Aussentreppe des Hauses seiner Nachbarin durch Defäkieren verunreinigt. Nun wurde er wegen Sachbeschädigung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl in einem ungewöhnlichen Fall ausgesprochen. In einer Mainacht im Jahr 2021 machte ein Mann sein Häufchen auf die Aussentreppe des Hauses seiner Nachbarin. Anschliessend bedeckte er seine Exkremente mit Papier, das eine Schweizer Flagge darstellte. Die Nachbarin erstattete daraufhin Strafanzeige. Durch seine Aktion hat der Mann das Grundstück seiner Nachbarin verunreinigt, schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl.
Sie hat den Mann nun wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 180 Franken verurteilt. Die Probezeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Dazu kommt eine Geldbusse von 300 Franken. Der Mann kann beantragen, die Tagessätze in Form von gemeinnütziger Arbeit zu leisten.
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