Im Mai touchierte eine 42-jährige Frau beim Rückwärtsmanövrieren die Fensterfront des Polizeipostens in Le Mouret: Sie beschädigte den Fensterrahmen aus Holz und zwei Scheiben. Sie stieg aus dem Auto, schaute den Schaden an – setzte sich wieder hinter das Lenkrad und verliess den Ort, ohne die Polizei zu informieren. Eine Frau hatte das Ganze beobachtet und meldete es der Polizei. So tauchten eine gute Stunde später Polizisten bei der Autofahrerin zu Hause auf. Sie gab zu, dass sie vor dem Manövrieren im nahen Restaurant einen Ricard und ein Glas Roséwein getrunken hatte. Zudem nehme sie Medikamente. Der Blut- und Urintest zeigte, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls einen Blutalkoholwert von 1,74 Promille gehabt hatte. Die Medikamente hatten die Wirkung des Alkohols noch verstärkt.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Autofahrerin nun mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Sie muss eine Busse von 1500 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten von rund 1500 Franken tragen.
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