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Somalierin und Maradan ziehen die Klagen weiter

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FreiburgDer Untersuchungsrichter hatte die beiden Verfahren eingestellt – doch die Klägerinnen sind hartnäckig: Gemeinderätin Marie-Thérèse Maradan Ledergerber und eine Somalierin ziehen ihre Klagen vor das Kantonsgericht weiter. Dies bestätigte Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser gestern auf Anfrage.

Rassendiskriminierung?

Eine Somalierin, die seit sechzehn Jahren in der Schweiz lebt und als Flüchtling anerkannt ist, hat Sozialdirektorin Maradan angeklagt (FN vom 25. Juni): Diese ha- be Amtsmissbrauch begangen, als sie ihr gedroht habe, die Sozialhilfe gänzlich zu streichen. Zudem sei eine verfügte Sozialhilfekürzung religionsdiskriminierend im Sinne des Rassendiskriminierungsverbots: Die 50-Jährige will ihr Kopftuch nicht ablegen und Männern die Hand nicht schütteln, weil sie strenggläubige Muslimin ist. Darum wurde sie von einer Mass- nahme zur Integration in den Arbeitsmarkt ausgeschlossen, was eine Kürzung ihrer Sozialhilfe während drei Monaten zur Folge hatte.

Zudem klagte die Somalierin Maradan wegen Amtsgeheimnisverletzung und übler Nachrede an: Als ihr Anwalt – der grüne Generalrat Rainer Weibel – im September 2008 im Parlament eine Grundsatzfrage zum Dossier der Somalierin stellte, habe Maradan unnötige und unwahre sowie teilweise ehrenrührige Einzelheiten aus dem Sozialdossier der Frau ausgeplaudert.

Auch Maradan klagte

Die parteilose Maradan hatte daraufhin ihrerseits gegen die Somalierin eine Strafklage eingereicht, und zwar wegen falscher Anschuldigung und übler Nachrede.

Weder Weibel noch Maradan wollten Stellung zum Verfahren nehmen. Nun wird sich das Kantonsgericht mit den Klagen befassen. njb

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