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Spital Freiburg entlässt Narkosearzt und ergreift Präventionsmassnahmen

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Das Freiburger Spital hat einen Anästhesiearzt entlassen, der während seines Dienstes Betäubungsmittel konsumiert hatte. Nun hat das Spital Massnahmen eingeleitet, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.

Rückblick: Im Februar wurde im Freiburger Kantonsspital (HFR) ein diensthabender Anästhesist dabei erwischt, wie er sich auf dem WC ein starkes Beruhigungsmittel injizierte. Eine seiner Patientinnen lag währenddessen in den Wehen und wartete vergeblich auf die Behandlung. Der Arzt sei schon früher wegen übermässigen Alkoholkonsums negativ aufgefallen, wie «Le Matin Dimanche» berichtete.

Wie das HFR nun in einer Medienmitteilung schreibt, hatte das Spital eine interne Untersuchung eingeleitet und den Anästhesisten wegen der Schwere der Vorwürfe Ende April entlassen. Zugleich kündigte das Spital Massnahmen ein, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann.

Anonyme Meldestelle wird eingerichtet

So soll die Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den Arbeits- und Personalärztlichen Dienst verbessert werden. Auch soll sichergestellt werden, dass Informationen über die Arbeitsfähigkeit bei jeder Versetzung eines Mitarbeitenden weitergegeben wird; unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht.

Das HFR verfügt seit Jahren über ein Verfahren, um kritische Ereignisse zu melden. Die Anzahl Fälle sei in den letzten Jahren gestiegen. Für das HFR ein positives Zeichen, zeigt es doch, dass das interne Monitoring funktioniert. «Diese Transparenz ist für die Gewährleistung der Sicherheit und für die kontinuierliche Steigerung der Qualität unerlässlich und ermöglicht die Umsetzung von Verbesserungsmassnahmen», wie das Kantonsspital in seiner Medienmitteilung schreibt. Da es schwierig sein kann, illegale oder nicht der Berufsethik entsprechende Positionen zu melden, soll eine Stelle eingerichtet werden, an die sich Spitalmitarbeitende anonym wenden können.

Weiter sollen Pflegeprotokolle überprüft und allenfalls angepasst werden. In Zusammenarbeit mit dem Kantonsarztamt werde zudem geprüft, Suchtpräventionsmassnahmen für das medizinisch-pflegerische Personal einzuführen.

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