Am Dienstag hatte der Freiburger Staatsrat in einer Verordnung und auf Antrag des Kantonalen Führungsorgans Patientenbesuche in den Spitälern untersagt. Wie das Freiburger Spital HFR gestern mitteilte, setzt es diese Verordnung nun um. Die Massnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das Besuchsverbot gilt für alle HFR-Standorte. Die Massnahme diene dem Schutz der Patienten und der Mitarbeitenden.
Laut HFR gelten einige Ausnahmen: Auf der Geburtenabteilung ist Vätern der Besuch gestattet. Bei der Neonatologie und der Pädiatrie sind Eltern zugelassen, und bei schwer kranken Patienten legt der zuständige Kaderarzt fest, wer zu Besuch kommen darf. Hier gilt, dass die Besucher frei von Symptomen sein müssen, und es gelten eingeschränkte Besuchszeiten von 14 bis 18 Uhr.
Auch in der Psychiatrie
Auch das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit (FNPG) hat ein Besuchsverbot für die stationären Behandlungszentren in Marsens und Freiburg erlassen. Auch da können in besonderen Fällen Ausnahmen bewilligt werden, allerdings nur nach telefonischer Rücksprache.
Unter Einhaltung des Pandemie-Schutzkonzepts bleiben die Leistungen der stationären Behandlungszentren, der Tageskliniken, der Ambulatorien, der liaisonpsychiatrischen Dienste und der Notfallpsychiatrie aufrechterhalten.
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