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Springreiter Estermann erhält vor Bundesgericht teilweise recht

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Der vom Luzerner Kantonsgericht wegen Tierquälerei verurteilte Springreiter Paul Estermann hat vor dem Bundesgericht einen Teilsieg errungen. Demnach hat die Staatsanwaltschaft das mutmassliche Auspeitschen von «Lord Pepsi» im Strafbefehl zu wenig präzis dargestellt.

Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde Estermanns teilweise gut und hob das Urteil des Kantonsgerichts auf. Dieses muss somit den Fall neu beurteilen. Es hatte im Januar 2021 den international erfolgreichen Springreiter in zweiter Instanz wegen vorsätzlicher Tierquälerei in drei Fällen schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 105 Tagessätzen verurteilt.

Die Schuldsprüche betrafen zwei Misshandlungen der Stute «Castelfield Eclipse» im Jahr 2016 und eine Züchtigung des Wallachs «Lord Pepsi» 2015. Im Gegensatz zur ersten Instanz sprach das Kantonsgericht den Springreiter vom Vorwurf frei, «Lord Pepsi» zwei weitere Male tierquälerisch behandelt zu haben. Diese Vorfälle seien inhaltlich und zeitlich nicht genügend erstellt, erklärte es.

Pfleger nannte Details

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Strafbefehl drei mutmassliche Züchtigungen von «Lord Pepsi» nur allgemein umschrieben und sie auf den «Zeitraum von ca. April 2014 bis Oktober 2017» festgelegt. Weil ein Pferdepfleger den dritten Vorfall aber genau schildern konnte, erachtete das Kantonsgericht zumindest diesen als erwiesen genug, um den Springreiter verurteilen zu können.

Hier legte nun das Bundesgericht sein Veto ein. Aus dem Strafbefehl gehe nicht genau hervor, welchen konkreten Sachverhalts Estermann bezüglich «Lord Pepsi» beschuldigt werde. Es sei in dem Strafbefehl unklar geblieben, ob der vom Pferdepfleger geschilderte Vorfall von 2015 zur Anklage erhoben worden sei.

Lücke im Strafbefehl

Die vom Pfleger genannten Details zur Tatzeit (Oktober 2015), zum Tatort (Reithalle) und zur Tatausführung (sechs Schläge gegen das an die Wand gestellte Pferd) hätten in den Strafbefehl Eingang finden müssen, heisst es im Urteil des Bundesgerichts. Es genüge nicht, dass sich der Sachverhalt aus den Akten ergebe.

Die anderen Beschwerdepunkte Estermanns wies das Bundesgericht ab. Der Springreiter muss 2000 Franken Gerichtskosten übernehmen, er erhält vom Kanton Luzern aber auch eine Entschädigung von 1000 Franken.

Olympiateilnehmer

Estermann führt im Kanton Luzern ein Reitsportzentrum. Mit «Castelfield Eclipse» nahm er 2012 an den Olympischen Spielen teil. Das Pferd trat auch an anderen grossen Wettkämpfen, etwa in Aachen an.

Bei der Befragung vor dem Kantonsgericht hatte der Springreiter den Vorwurf der Tierquälerei zurückgewiesen. Er setze die Peitsche nicht ein, um den Tieren Schmerzen zuzufügen, sondern um ihre Leistung zu optimieren.

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