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Staat schafft Voraussetzungen für umfassende Förderung der Integration

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Autor: walter buchs

Die neue Kantonsverfassung verlangt ausdrücklich, dass «Staat und Gemeinden Massnahmen zur Aufnahme und Integration der Ausländerinnen und Ausländer ergreifen», dies in gegenseitiger Achtung der Identitäten und in Wahrung der grundlegenden rechtsstaatlichen Werte. Im Regierungsprogramm 2007 bis 2011 hatte der Staatsrat sich als eine der vier Herausforderungen zum Ziel gesetzt, das «Zusammenleben zu verbessern». Dabei wird ausdrücklich die Ausarbeitung eines Leitbildes für die kantonale Integrationspolitik genannt.

Dreifache Herausforderung

In den vergangenen Monaten ist nun ein Leitbild von einem externen Fachmann ausgearbeitet worden. «Bereits in dieser Phase haben wir rund 80 Organisationen und Personen konsultiert», sagte Bernard Tétard, kantonaler Delegierter für Integration der Migrantinnen und Migranten, am Montag in Freiburg vor den Medien. Dieses wird nun zusammen mit einem Aktionsplan bis Ende August in die Vernehmlassung geschickt.

Wie Staatsrat Erwin Jutzet ergänzte, werden die Vernehmlassungsergebnisse als Grundlage dienen, um anschliessend ein kantonales Rahmengesetz auszuarbeiten, das neben Zielsetzung «unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips Strukturen und die Finanzbasis» definieren wird.

Wie es im ersten Kapitel dieses Leitbildes heisst, stellt die Integration der Migrantinnen und Migranten, deren Zahl in den kommenden Jahren weiter zunehmen werde (siehe Kasten), für den Kanton und seine Bevölkerung in dreifacher Hinsicht eine Herausforderung dar: «Einerseits sollten Massnahmen getroffen werden, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, weil die Migrantinnen und Migranten sonst auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden oder weniger bereit sind, sich etwa um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern.» Dann gelte es, die Bande zwischen den Generationen zu stärken. Zudem sollte dafür gesorgt werden, dass die Migranten «den Kanton als einen Ort wahrnehmen, an dem sie sich dauerhaft und nicht nur vorübergehend niederlassen wollen».

Ein wechselseitiger Prozess

Das eigentliche Leitbild der kantonalen Integrationspolitik wird in fünf Punkten zusammengefasst:

? «Wille zur Integration auf beiden Seiten» ist Voraussetzung für ein harmonisches Zusammenleben. Dazu gehört die Sensibilisierung für die gesellschaftliche Vielfalt und die Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung.

? «Gegenseitiges Verständnis» setzt in erster Linie das Erlernen der deutschen resp. französischen Sprache voraus.

? «Klare Forderungen für alle» stellt der Staatsrat hinsichtlich der Achtung der Grundrechte und der schweizerischen Rechtsordnung.

? «Zusammen wirken, um das Zusammenleben zu festigen» ist dann möglich, wenn Einwanderer die herrschenden Lebensgewohnheiten im Aufnahmeland akzeptieren, und die ansässige Bevölkerung die Migranten am soziokulturellen Leben teilnehmen lässt.

? «Bürgernahes Vorgehen» soll die Integrationsbemühungen unterstützen. Dabei wird auf die wichtige Rolle der Gemeinden und Quartiere, der Vereine und politischen Parteien, der kirchlichen Gemeinschaften und Einzelpersonen sowie der Betriebe hingewiesen.

Rolle des Staates

Wie aus dem Leitbild weiter hervorgeht, sieht der Staat seine Aufgaben zuerst einmal darin, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Integration sowohl auf der Ebene der Migrantinnen und Migranten als auch in der Bevölkerung der «Aufnahmegesellschaft» gelingen kann. Zudem will er die Koordination der Massnahmen zwischen den beteiligten Akteuren mit Anreizen verbessern.

In diesem Sinne soll im kommenden Herbst mit Unterstützung des Bundes die Stelle des Integrationsdelegierten zu einem Kompetenzzentrum für Integration aufgewertet werden. Dieses Zentrum wird als Kontaktstelle für den Staat, die Gemeinden, die Organisa-tionen und alle in der Integration der Migrantinnen und Migranten tätigen Personen eine Schlüsselrolle spielen. Sie will insbesondere mit den entsprechenden Ansprechpersonen in den Gemeinden zusammenarbeiten.

Das Vernehmlassungsdossier «Integration» ist auf den Internet verfügbar: www.admin.fr.ch/cha/de/pub/laufende vernehmlassungen.htm

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