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Staat schreibt Altersgrenze für Filme nicht mehr vor

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Laut dem kantonalen Gesetz über das Filmwesen und das Theater hätte für jeden im Kanton gezeigten Kinofilm eine kantonale Kommission festlegen sollen, ab welchem Alter der Kinobesuch freigegeben respektive empfohlen ist. Dieser Gesetzestext hat seine Daseinsberechtigung verloren, schreibt nun die Sicherheits- und Justizdirektion in einer Mitteilung. Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat, dieses Gesetz aufzuheben. «In Zeiten einer hohen Mobilität der Zuschauer, einer Vielzahl audiovisueller Bildtonträger und des Internets ist es nicht mehr sinnvoll, das Zutrittsalter für Filme kantonal festzulegen», schreibt der Staatsrat.

Die Freiburger Kommission sei schon seit mehreren Jahren nicht mehr tätig gewesen, weil der Kanton Freiburg zuletzt die von den Waadtländer und Genfer Kommissionen gemeinsam vorgeschlagenen Altersgrenzen übernommen hat. Nun wird die kantonale Einstufung durch einen nationalen Prozess ersetzt. Seit Beginn dieses Jahres führt eine schweizerische Kommission «Jugendschutz im Film» diese Einstufung durch. Den Auftrag dazu hat sie von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren.

Jugendschutz statt Zensur

Die kantonale Kommission, die nun aufgelöst werden soll, geht auf ein Gesetz von 1977 zurück. Bis damals war die Zensur von Film und Theater vorgesehen, um die geistige Gesundheit des Menschen zu schützen. 1977 aber hielt das Prinzip des vollkommen freien Zugangs für Erwachsene Einzug, verbunden mit Schutzmassnahmen für Minderjährige.

Die Mitteilung des Staatsrats weist weiter darauf hin, dass das bisher gültige Gesetz nicht nur für Kinofilme, sondern auch für Theatervorstellungen Gültigkeit hat. Die Kommission schritt da aber nie ein, wahrscheinlich weil der kulturelle Status des Theaters als gehobener galt, ein geringeres Risiko für die Darstellung von Gewalt und Sexualität vermutet wurde, und die Anzahl Minderjähriger im Theaterpublikum als vernachlässigbar galt, so der Staatsrat. uh

 

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