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Staatsanwältin fordert harte Strafe

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

16 Seiten lang ist die Anklageschrift gegen den 33-jährigen Mann, der gestern vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg stand; Veruntreuung, Misswirtschaft und Urkundenfälschung sind nur einige der Verstösse, die ihm vorgeworfen werden.

Gemäss Anklageschrift hat der Mann, der damals Verwalter einer–mittlerweile aufgelösten–Baufirma war, im März 2009 mit einem Architekten zwei Verträge unterschrieben: Seine Firma sollte bei einem Bauprojekt Erd- und Maurerarbeiten ausführen. Im Oktober 2009 wurden die Bauarbeiten gestoppt. Damals waren gemäss Schätzungen Arbeiten im Wert von gut 807 600 Franken ausgeführt worden, der Architekt hatte bereits 734 600 Franken bezahlt. Mit diesem Geld hatte der Beschuldigte aber offenbar nicht alle Subunternehmer bezahlt. Diese drohten dem Architekten mit dem Bauhandwerkerpfandrecht–und er bezahlte zusätzliche Rechnungen von insgesamt 142 500 Franken. «Der Mann hat einen Teil des vom Architekten anvertrauten Geldes gebraucht, um sich selbst zu bereichern oder Löcher bei anderen Baustellen zu stopfen. Er ist so das Risiko eingegangen, die Subunternehmer nicht mehr bezahlen zu können», sagte Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach in ihrem Plädoyer und forderte einen Schuldspruch wegen Veruntreuung.

Gemäss Anklageschrift wurden zudem in der Bilanz der Firma Ende Dezember 2009 einige Gläubiger als Schuldner aufgeführt. «Es wurde eine falsche Buchhaltung erstellt, um eine Überschuldungsanzeige zu verhindern», erklärte Chocomeli. Deshalb sei der Beschuldigte der Urkundenfälschung und der Misswirtschaft schuldig zu sprechen. Ebenfalls habe der Mann Beiträge, die er seinen Angestellten vom Lohn abgezogen hatte, nicht an die Ausgleichskasse überwiesen, Ausländer ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt und Unterhaltszahlungen für seinen Sohn aus erster Ehe nicht geleistet. «Die Haltung des Mannes ist verabscheuenswert: Sogar wenn seine Fehler erwiesen sind, streitet er sie ab», sagte Chocomeli. Auch sei der Mann bereits mehrmals wegen Finanzdelikten verurteilt worden, zuletzt im Kanton Waadt. Zu dieser teilweise bedingten Strafe von 17 Monaten Gefängnis forderte Chocomeli eine zusätzliche Freiheitsstrafe von 22 Monaten. «Da die Gesamtzahl 36 Monate übersteigt, ist die ganze Strafe unbedingt», erklärte sie. Zudem forderte sie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen.

«Der Mann ist inkompetent, wenn nicht gar betrügerisch», sagte der Architekt, der als Privatkläger auftrat. Er habe völlig egoistisch gehandelt und sei sich nicht einmal bewusst, welchen Schaden dieser bei ihm, aber auch bei Arbeitern und Subunternehmern angerichtet habe. «Es ist höchste Zeit, dass er bestraft wird.»

Nie böse Absicht

Der fünffache Vater sei nun angestellt und versuche nicht mehr, im Baubereich eine eigene Firma aufzubauen, sagte Verteidiger Alexandre Emery. «Darüber sind wir wohl alle froh, denn dies ist nicht seine Stärke.» Emery forderte in den meisten Punkten einen Freispruch. So trage der Mann nicht die alleinige Schuld an den finanziellen Problemen der Firma. Er habe einen Mann angestellt, der sich um administrative Aufgaben kümmerte. «Dieser trug auch eine grosse Verantwortung.» Auch versuchte Emery aufzuzeigen, dass hinter den Taten des Mannes nie böse Absicht gesteckt habe, sondern höchstens Unerfahrenheit und Missverständnisse. Das Gericht fällt sein Urteil am 12. April.

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