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Staatsrat erlässt Bauverbot in Merlach und anderen Gemeinden 

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Vier Freiburger Gemeinden haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht: Trotz mehrfacher Warnung haben sie noch immer überdimensionierte Bauzonen. Das sagt der Staatsrat und erlässt ein vorübergehendes Bauverbot.  

«Die Gemeinden haben – trotz mehrmaliger Aufforderung – keine Massnahmen ergriffen, um das zu korrigieren.» So begründet der Staatsrat seine Zwangsmassnahme. Die zuständige Direktion habe die Gemeinden mehrfach wegen ihrer zu grossen Bauzonen gerüffelt. Offensichtlich ohne Wirkung. Nun dürfen ab heute in Merlach, in Auboranges sowie in den Arbeitszonen von Chénens und Semsales auf noch unbebauten Grundstücken innerhalb der Bauzone keine Arbeiten mehr vorgenommen werden. Die Einzelheiten stehen im Amtsblatt, schreibt der Staatsrat in einer Mitteilung. Die Grundlage für den Schritt geben demzufolge Raumplanungsgesetze des Bundes und des Kantons vor. 

Schon 2018 hatte der kantonale Richtplan in 27 Gemeinden zu grosse Bauzonen ausgewiesen. Der Staatsrat habe diese verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten. 23 Gemeinden hätten ihre Ortsplanung inzwischen bereinigt oder die entsprechenden Massnahmen öffentlich aufgelegt. Der Staatsrat hält fest:

Das Bauverbot gilt, bis die betreffenden Gemeinden die Massnahmen zur Redimensionierung ihrer Bauzone öffentlich aufgelegt haben.

Freiburg muss Bilanz ziehen 

Das Raumplanungsgesetz des Bundes hat in vielen Kantonen die Überprüfung von grosszügig eingezontem Bauland angestossen, schreibt der Staatsrat. Der Staatsrat müsse im Herbst gegenüber dem Bund Rechenschaft ablegen zu seiner Raumplanung. Er werde in diesem Rahmen auch Auskunft über die Massnahmen geben müssen, die er ergriffen habe, um alle seine Bauzonen mit dem Bundesrecht in Einklang zu bringen.

Staatsrat Jean-François Steiert, welcher unter anderem für die Raumentwicklung zuständig ist, war nicht mehr für eine Stellungnahme erreichbar. Die Gemeindepräsidentin von Merlach, Josiane Zeyer, wollte sich zum Bauverbot nicht äussern.

Kommentar (1)

  • 03.09.2023-Stefan Ray

    Gemäss Bericht basiert die staatsrätliche Verfügung für Meyriez auf einem Planungsdossier, welches seit Dezember 2022 den Behörden vorliegt, aber noch nicht einmal geöffnet wurde? Herr Steiert sorgt seit 2017 für eine latente Rechtsunsicherheit in Sachen Raumplanung und eine inakzeptable Verzögerung offener Dossiers. Die Gemeinden werden “gerüffelt” und sollen seiner Ansicht nach trotz falschen oder fehlenden Rechtsgrundlagen teures Steuergeld in eine Planung investieren, welche am Ende für viele Gemeinden einen unhaltbaren finanziellen und personellen Zusatzaufwand bedeutet? Merlach mit Baulandüberschuss? In der Seeuferschutzzone? Die dritt dichtest besiedelte Gemeinde im Kanton nach Freiburg und Villars-Sur-Glane soll Baulandüberschuss haben? Da ist doch bis auf 3 Parzellen in der Dorfmitte alles bebaut?

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