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Staatsrat fordert Revision des Covid-Urteils

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Das Bundesgerichtsgesetz regelt, unter welchen Bedingungen die Revision eines Urteils verlangt werden kann. Der Kanton macht nun davon Gebrauch.

Ohne finanzielle Unterstützung war die Covid-19-Zertifikatspflicht an den Freiburger Hochschulen unverhältnismässig: Das hatte das Bundesgericht in einem Ende April publizierten Urteil entschieden. «Dem finanziell schlecht gestellten Schüler blieb nur der Ausweg, sich impfen zu lassen», so die Ausführungen des Richtergremiums (die FN berichteten).

Der Staatsrat überlegte bereits damals, ein Revisionsbegehren einzureichen. Das ist nun geschehen, bestätigt Marianne Meyer Genilloud, stellvertretende Generalsekretärin der Bildungsdirektion, auf Anfrage. Informationen zum Inhalt des Begehrens verrät sie nicht: «Wir werden uns zu den Gründen für diesen Revisionsantrag äussern können, wenn die neue Entscheidung des Bundesgerichts bekannt ist.» Das Gericht sei für eine Urteilsrevision an keine Frist gebunden. «Wir hoffen, dass dies aber so bald wie möglich geschieht.»

Dass das Bundesgericht einen Entscheid revidiert, kann verlangt werden, wenn einzelne Anträge unbeurteilt geblieben sind oder wenn das Gericht in den Akten liegende erhebliche Tatsachen aus Versehen nicht berücksichtigt hat. Dies ist im Bundesgerichtsgesetz geregelt.

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