freiburg Für den Freiburger Staatsrat entspricht es einer politischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit, die Personenfreizügigkeit mit der EU zu verlängern. In diesem Sinne hat er auf die Vernehmlassung des Bundes geantwortet.
Der Staatsrat räumt ein, dass seit Inkrafttreten der vollen Freizügigkeit im letzten Sommer der Bestand der ausländischen Bevölkerung im Kanton bedeutend angestiegen ist. Dadurch habe aber der Personalbedarf in der Wirtschaft gedeckt und das Wachstum abgesichert werden können.
Ausdehnung mit Übergangsphase
Für die Freiburger Regierung ist die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien ein logischer Schritt angesichts der Weiterentwicklung der EU. Im Interesse des Schweizer Arbeitsmarktes sei es wichtig, über eine genügend lange Übergangsphase mit jährlichen Kontingenten verfügen zu können. Dies gelte auch für die Anerkennung von Diplomen. Dabei müsse man im Gesundheitswesen mit Eignungstests oder Probezeiten die Möglichkeit haben, die Ausbildung überprüfen zu können.
Im Hinblick auf die Volksabstimmung wünscht der Staatsrat, dass die Wirksamkeit der Begleitmassnahmen und die Konsequenzen einer Ablehnung klar aufgezeigt werden. wb