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Staatsrat gewährt älteren Lehrern und Lehrerinnen kleine Entlastung

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Autor: arthur zurkinden

Bereits ab diesem Jahr kommen die 20- bis 59-jährigen Staatsangestellten in den Genuss von drei zusätzlichen Ferientagen. Ab 2011 folgen für die 20- bis 49-Jährigen zwei weitere Tage mehr Ferien.

Kompensations- massnahmen

Wie der Staatsrat am Freitag verlauten liess, soll dabei das Lehrpersonal nicht leer ausgehen. Um die Lehrpersonen hinsichtlich Feriendauer mit dem Staatspersonal gleichzustellen, hat er für sie Kompensationsmassnahmen erlassen. Diese erfolgen in Form von Entlastungslektionen für Lehrpersonen, die das 50. Altersjahr vollendet haben, sowie in Form eines bezahlten zweiwöchigen Urlaubs für Lehrpersonen nach dem vollendeten 15. Dienstjahr.

Entlastung bereits ab 50

Nach Anhörung des Lehrpersonals, der Bildungsverantwortlichen und der Gemeinden hat der Staatsrat nun am 3. Februar 2009 eine entsprechende Verordnung verabschiedet. So wurde entschieden, die beiden Entlastungslektionen für das gesamte Lehrpersonal der Kindergartenklassen, der Primarschulen und der Orientierungsschulen, der Schulen auf der Sekundarstufe 2, des Konservatoriums und Berufsschulen statt mit 55 Jahren bereits mit dem vollendeten 50. Altersjahr zu gewähren. Zudem wird dem Lehrpersonal, mit Ausnahme der Lehrpersonen an Schulen der Sekundarstufe 2 (Kollegien, FMS), nach dem vollendeten 15. Dienstjahr ein bezahlter zweiwöchiger Urlaub (10 Schultage) offeriert. «Damit kann die Arbeitszeit der Lehrpersonen – über die gesamte berufliche Laufbahn betrachtet – derjenigen des Verwaltungspersonals angeglichen werden. Zudem bleibt mit dieser Lösung auch die Gleichstellung der Lehrpersonen der verschiedenen Bildungsstufen gewahrt», erklärt der Staatsrat.

Schrittweise einführen

Wie bereits beim Verwaltungspersonal, ist vorgesehen, diese Massnahmen schrittweise einzuführen. Die neuen Altersentlastungen werden ab dem Schuljahr 2010/11 gewährt, wogegen die Berechnung der Urlaubstage am 1. September 2009 beginnen wird. So werden die Personen, die zu diesem Zeitpunkt ihr 14. Dienstjahr beendet haben, am Ende des Schuljahrs 2009/10 Anspruch auf einen Urlaubstag haben. Lehrpersonen, die ihr 13. Dienstjahr beendet haben, werden am Ende des Schuljahrs 2010/11 Anspruch auf zwei Urlaubstage haben und so weiter. Jene, die ihr 5., 4., 3., 2., 1. Dienstjahr beendet haben, werden nach dem vollendeten 15. Dienstjahr Anspruch auf 10 Urlaubstage haben.

Nicht rückwirkend

Lehrpersonen, die am 1. September 2009 15 und mehr Dienstjahre geleistet haben, erhalten keinen Anspruch auf diesen Urlaub. «Diese Regelung entspricht derjenigen für das Personal mit in der Verwaltung geltender Arbeitszeit, dem die Erhöhung der Feriendauer ebenfalls nicht rückwirkend gewährt wurde», begründet der Staatsrat seinen Entscheid.

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