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Staatsrat hält an der Swiss ID fest – Kritik vom Grossen Rat

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Die Swiss ID, das einheitliche Login für verschiedenste Onlinedienste, provoziert Widerstand. So auch im Grossen Rat. Für den Staatsrat ist klar: Er setzt vorderhand auf diesen E-Ausweis.

Mit der Swiss ID habe der Kanton Freiburg ein funktionierendes Tool für die Identifikation von Nutzerinnen und Nutzern seiner Onlinedienste. Das bleibe mindestens so lange so, bis in etwa fünf Jahren eine neue Bundesregelung umgesetzt werde.

Das schreibt der Staatsrat auf einen Vorstoss der SP-Grossräte Grégoire Kubski und Simon Zurich. Diese hatten sich darüber beklagt, dass der Kanton Ende Januar überraschend die Swiss ID als Zugang für seine Dienste eingeführt hat. Dies sei nur kurz nach dem Volks-Nein an der Urne zum nationalen E-ID-Gesetz geschehen. Das Nein sei jedoch auch ein Misstrauensvotum gegen die Lösung Swiss ID der Firma Swiss Sign. 

Betreiberin gehört der Post

Swiss Sign gehört heute zu 100 Prozent der Schweizerischen Post und nicht wie früher einem gemischtwirtschaftlichen Konsortium mit Beteiligungen von privaten Versicherungen, argumentiert der Staatsrat. Damit seien nicht nur die Sicherheit und der Datenschutz gewährleistet, auch unterstehe der Anbieter einer noch stärkeren Aufsicht als zuvor.

Auf die Kritik der Grossräte, dass der Systemwechsel so kurz nach der Abstimmung erfolgt ist, entgegnet der Staatsrat, dass der Vertrag mit dem Anbieter schon vom Jahr zuvor, vom August 2020 stammt. Der Entscheid, ein externes elektronisches Identifikationsmittel zu erwerben, sei sogar im Februar 2020, also über ein Jahr vor der Abstimmung gefallen. Die Einführung wurde testweise mit der Bereitstellung der Lohnausweise der Staatsangestellten auf der internen Onlineplattform angesetzt.   

Konkret geht es darum, den Nutzenden der zahlreichen Online-Angebote für Anfragen und Gesuche einen Ausweis in die Hand zu geben, mit dem sie sich mittels eines einheitlichen Passworts und des Namens identifizieren können. Unter Umständen kann auch eine zweite Anmeldeebene eingefügt werden, beispielsweise mit einem SMS-Code.

Fünf Jahre warten?

Der Staatsrat betont, dass der Bund nach der gescheiterten Abstimmung erst wieder ein E-ID-Gesetz aufgleist. Dieses werde wohl erst in fünf Jahren bereitstehen. Bis dahin hätten die Wirtschaft und die Bevölkerung mit der Swiss ID ein sicheres Identifikationsmittel. Swiss Sign werde sie dann sicher auch gesetzeskonform überarbeiten. Der Staatsrat habe den Vertrag deshalb auch auf einen Zeithorizont von fünf Jahren ausgelegt – um dann seine Strategie überdenken zu können. 

Der Staatsrat verfolge weiterhin das Ziel, staatliche Leistungen zusehends online zu erbringen und dabei Instrumente zu verwenden, für deren Einsatz der Kanton und seine IT-Teams nicht einen zu grossen Aufwand betreiben müssen. So seien die Entwicklung einer eigenen Lösung oder der Kauf von Insellösungen keine Alternative. Der Kanton setze mit der Swiss ID auf ein marktbasiertes Produkt mit professionellem Support, das von rund zwei Millionen Menschen bereits benützt werde. Zumal die Swiss ID ja auch kompatibel sei mit dem zukünftigen elektronischen Patientendossier.  

Ein Drittel ist umgestiegen

Bisherige Nutzer der kantonalen Onlinedienste können sich eine Swiss ID ausstellen oder dafür einen bestehenden Account verwenden. Aktuell bietet der virtuelle Schalter des Kantons rund 20 Dienstleistungen für aktuell rund 91’000 Nutzer an, allen voran Friac, die Anwendung für die Verwaltung von Baubewilligungen. Anfang April hatten sich mehr als ein Drittel für den neuen Service eingeschrieben, so der Staatsrat in seiner Antwort.

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