Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat ist bemüht um raschere Entscheide

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Gesuche für Ergänzungsleistungen

In gewissen Fällen sind Heimbewohner gestorben, ohne dass ein Entscheid für Ergänzungsleistungen (EL) gefällt worden war. Dies stellte der FDP-Grossrat Heinz Etter, Ried bei Kerzers, in einer Anfrage an den Staatsrat fest. Er wies darauf hin, dass in solchen Fällen die Angehörigen die Heimkosten finanzieren müssen, sofern die Heime nicht bereit sind, ihre Rechnungen zurückzustellen.

In seiner Antwort führt der Staatsrat mehrere Gründe auf, weshalb es in den letzten Jahren oft lange gedauert hat, bis über die Ausrichtung von EL entschieden worden sei. «Verantwortlich» für die Verzögerungen macht er auch die Revision des Gesetzes über die Pflegeheime für Betagte, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Seither gewährt der Staat nicht mehr Beiträge an die Sonderbetreuung, sondern beteiligt sich an den Betreuungskosten.

Zahl der Gesuche verdoppelt

Weil der Anspruch auf eine Beteiligung an den Betreuungskosten aufgrund des EL-Gesuchs geprüft wird, muss nun laut Freiburger Regierung jeder Heimbewohner einen solchen Antrag stellen. Deshalb habe sich die Zahl der Entscheide für die Heimbewohner seit 2002 verdoppelt.

Der Abzug des Freibetrages von 200000 Franken vom Eigenvermögen eröffne den Anspruch an den Betreuungskosten auch Personen, deren finanzielle Situation relativ komplex sei. Besitze eine Person zahlreiche Wertpapiere, so könne die Zusammenstellung der Belege lange dauern.
Der Staatsrat gibt weiter zu bedenken, dass die Fälle von Vermögensabtretungen zahlreicher geworden seien. Dabei müsse die EL-Abteilung herausfinden, ob eine Abtretung auch tatsächlich stattgefunden habe. Liegen diese Vorgänge mehrere Jahre zurück, könne das die Abklärung besonders schwierig machen.
Der Staatsrat weist auch darauf hin, dass nebst den Heimbewohnern 7500 andere Personen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. So habe die Abteilung im Jahre 2000 mit 10,5 Vollzeitstellen insgesamt 12627 EL-Entscheide gefällt. Im Jahr 2003 waren es mit 12,5 Vollzeitstellen 16259 Entscheide. «Ende 2003 hatte die Abteilung rund 2500 hängige Dossiers zu verzeichnen», schreibt der Staatsrat weiter und gesteht ein, dass die EL-Abteilung zu diesem Zeitpunkt einen sehr kritischen Punkt erreicht hatte.

Weitere Stelle in Aussicht gestellt

Per 1. Januar 2004 hat der Staatsrat die finanziellen Mittel für zwei weitere Stellen gesprochen. «Diese personelle Verstärkung ermöglichte es, eine Vergrösserung des Rückstandes zu verhüten», hält er fest. Derzeit betrage die Bearbeitungsfrist für Neuanträge durchschnittlich sechs Monate, «weniger lang als im Jahr 2003, aber immerhin doppelt so lang wie im Jahr 2000.» «Wenn sich die Situation nicht bessern sollte, wird der Staatsrat die Finanzierung einer neuen Stelleneinheit innerhalb des Voranschlages 2006 prüfen», schliesst er seine Antwort.

Meistgelesen

Mehr zum Thema