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Staatsrat lässt abklären

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Am Mittwoch ist das Urteil des Kantonsgerichts bekannt geworden, wonach der Staat Freiburg dem ehemaligen Bankleiter der Spar- und Leihkasse (SLK) Bösingen eine Entschädigung von insgesamt rund 720 000 Franken (inklusive Zinsen) bezahlen muss. Wie Staatsrat Claude Grandjean, Vorsteher der Sicherheits- und Justizdirektion, erklärte, war sich die Freiburger Regierung bereits vor diesem Urteil im Klaren, dass wohl ein grösserer Betrag zu erwarten ist.Der Justizdirektor erklärte, dass der Staatsrat in diesem Fall die Verantwortung wahrnehmen will. Er habe das Kantonsgericht in einem Brief gebeten, die begangenen Fehler der damaligen Untersuchungsbehörden im Detail zu prüfen bzw. festzustellen, inwieweit diese auf Fahrlässigkeit zurückzuführen seien. Aus einigen Passagen des Urteils sei bereits deutlich auf einige diesbezügliche Punkte hingewiesen worden.Er erwartet den Bericht des Kantonsgerichts frühestens Mitte August und will dann mit seinen Kollegen im Staatsrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Claude Grandjean nimmt an, dass es in diesem Fall möglich sein wird, auf den fehlbaren Untersuchungsrichter zurückzugreifen und ihn zur Verantwortung zu ziehen. Dass sich dieser wegen Verjährung von Haftungsansprüchen entziehen könnte, hält er nicht für wahrscheinlich, da die Frist erst mit dem Ende des Prozesses beginne.Soweit sich Claude Grandjean erinnert, ist dies die höchste Entschädigung, die jemals vom Staat gefordert worden ist. im

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