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Staatsrat legt neues Sozialhilfegesetz vor

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Mehr Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen, eine Einschränkung bei der Rückerstattung der Sozialhilfe, die Zusammenlegung von Sozialdiensten und neue Computersysteme: Der Kanton legt dem Parlament ein neues Sozialhilfegesetz vor.

«Unser Sozialsystem funktioniert gut, aber es muss sich ständig erneuern», sagte Jean-Claude Simonet, Vorsteher des kantonalen Sozialamts. Er präsentierte am Freitag, zusammen mit Staatsrat Philippe Demierre (SVP), den Entwurf für ein revidiertes Sozialhilfegesetz.

Die Gesellschaft habe sich gewandelt, so der Staatsrat. «Die Lebensläufe verlaufen nicht mehr so linear. Und die technologische Entwicklung führt zu neuen Anforderungen.» Ein immer grösserer Teil der Gesellschaft laufe Gefahr, eines Tages von der Sozialhilfe abhängig zu sein. «Scheidung, Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Arbeitsplatzverlust – und alles gerät plötzlich aus dem Gleichgewicht.» Um besser auf die Entwicklung der sozialen Risiken zu reagieren, gehe es nun darum, die Sozialhilfe zu stärken.

Ausbildung unterstützen

Der Gesetzesentwurf orientiere sich an drei Schwerpunkten: Stärkung der Strukturen, Verbesserung der Instrumente und Entwicklung einer Präventionspolitik. «Die Reaktionen in der Vernehmlassung bestätigten diese Schwerpunkte», unterstrich Jean-Claude Simonet.

Im Bereich Prävention will der Kanton die Aus- und Weiterbildung von Sozialhilfebeziehenden unterstützen und die Personen so nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren. Gemäss der Botschaft zur Gesetzesreform erlaubte die Sozialhilfe bisher nur eine Grundausbildung und eine rasche Annahme einer Arbeitsstelle. Der Vorsteher des Sozialamts erinnerte daran, dass rund 60 Prozent der Freiburger Sozialhilfebeziehenden keinen Berufsbildungsabschluss haben.

Weiter will der Kanton die Rückerstattungspflicht der Sozialhilfe einschränken (siehe Kasten). Auch plant er, periodische Aktionspläne mit gezielten Massnahmen zu spezifischen Problemfeldern festzulegen. Diese Pläne sollen auf den regelmässigen Berichten über die soziale Situation und die Armut im Kanton beruhen.

Ein Sozialdienst pro Bezirk

Bei der Stärkung der Strukturen geht es vor allem um administrative Inhalte. Der Staatsrat plant, die heutige Zahl von 21 regionalen Sozialdiensten, die auf dem Kantonsgebiet aktiv sind, weiter zu reduzieren. In Zukunft soll es in jedem Bezirk nur noch einen einzigen regionalen Sozialdienst und eine Sozialkommission geben. Die Gemeindeverbände dürfen allerdings lokale Zweigstellen vorsehen, um die Nähe zu den Sozialhilfebeziehenden sicherzustellen. Eigene Sozialdienste sind nur noch für Gemeinden mit mehr als 25’000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorgesehen – also Freiburg und Bulle.

Das Gesetz sieht neu eine Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Sozialkommissionen sowie eine Konferenz der Leiterinnen und Leiter der regionalen Sozialdienste vor. Diese sollen eine regionsübergreifende Harmonisierung der Anwendung der Sozialhilfe, einen einfacheren Informationsfluss und eine Anpassung von Abläufen ermöglichen. Des Weiteren sieht das Gesetz eine genauere Definition der Regeln für die Einreichung des Hilfsgesuchs bis zum Abschluss eines Dossiers vor.

Klaren Rahmen schaffen

Als Verbesserung der Instrumente führt der Kanton unter anderem die Regelung für die Bemessung der materiellen Grundsicherung auf. Auch die Kriterien für Sanktionen und die Rechte und Pflichten der Sozialhilfebeziehenden sind Teil des Gesetzes. «All diese Präzisierungen dienen dem Erhalt eines klaren Rahmens für die Anwendung. Es geht keinesfalls darum, den Zugang zu den Leistungen zu reduzieren oder einzuschränken», versichert der Staatsrat in seiner Botschaft. Der Kanton plant den Einsatz eines neuen, einheitlichen Computerprogramms. So möchte er den Informationsfluss zwischen den regionalen Sozialdiensten und dem kantonalen Sozialamt sicherstellen und die Bearbeitung der Dossiers vereinfachen.

Als Nächstes wird sich der Grosse Rat mit diesem Gesetzesentwurf befassen. Inkrafttreten könnten die Änderungen ab 2025. Mit der Realisierung der neuen, bezirksweiten Sozialdienste rechnet das Sozialamt fünf Jahre später.

Rückzahlung

Arbeiten soll attraktiver werden

Was andere Kantone bereits eingeführt haben, will nun auch der Kanton Freiburg machen: Nach Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit sollen Personen ihre erhaltene Sozialhilfe nicht mehr systematisch zurückzahlen müssen. Die Rückerstattung könnte in Zukunft nur noch verlangt werden, wenn das Jahreseinkommen eines ehemaligen Sozialhilfebeziehenden einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Die Einzelheiten will der Staatsrat in der Verordnung zum Gesetz regeln.

Es soll so attraktiver werden, die Sozialhilfe zugunsten einer Arbeitsstelle zu verlassen. Denn die Rückerstattungspflicht könne dazu führen, dass eine Person mit einer neuen Arbeitsstelle finanziell schlechter gestellt ist, als sie es zuvor in der Sozialhilfe war, erklärte Jean-Claude Simonet, Vorsteher des kantonalen Sozialamts, an der Medienkonferenz.

Die Rückerstattungspflicht bei Vorschüssen, unrechtmässig erhaltenen Leistungen oder bei Erlangung eines bedeutenden Vermögens soll wie bisher bestehen bleiben. jmw

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