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Staatsrat nimmt Beschwerde gegen Dettec-Abstimmung zur Kenntnis

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Die Kantonsregierung habe die Pflicht, über kantonale Abstimmungen zu informieren, entgegnet der Staatsrat auf die Kritik der SP.

Weil das kantonale Abstimmungsbüchlein zur Aufgabenentflechtung zwischen dem Staat und den Gemeinden (Dettec) die Vorlage einseitig darstellen soll, hat die Freiburger SP vergangene Woche eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht (die FN berichteten). Die Gegenargumente, die im Grossen Rat geäussert wurden, gebe das Informationsheft nur unvollständig, summarisch und ungenau wieder.

Nun reagiert der Staatsrat auf die Kritik. In einer Mitteilung schreibt er, dass die Kantonsregierung die eingereichte Beschwerde zur Kenntnis nimmt. Sich konkret zu den Vorwürfen äussern, will der Staatsrat nicht, weil die Entscheidung des Kantonsgerichts noch aussteht.

In seiner Mitteilung weist er jedoch daraufhin, dass die Regierung die Pflicht habe, die Bürgerinnen und Bürger laufend über die kantonalen Abstimmungsvorlagen zu informieren und die Position der kantonalen Behörden zu erläutern. Bei der Dettec-Vorlage stehe die Mehrheit der kantonalen Behörden hinter dem Vorhaben. Als Beleg führt der Staatsrat das Resultat der Abstimmung im Grossen Rat an: 68 Ja, 29 Nein und 4 Enthaltungen.

«Besonders komplexes Projekt»

Über «das besonders komplexe Projekt» der Aufgabenentflechtung informiere der Kanton in Form von FAQ und didaktischen Videos. Zudem stelle er alle Dokumente zentral zur Verfügung, «einschliesslich der Protokolle der Parlamentsdebatten, in denen befürwortende und ablehnende Meinungen geäussert wurden».

Die Dettec-Vorlage kommt am 12. November zur Abstimmung. Sie betrifft die Zuständigkeit für die Finanzierung der familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen, der Spitex, der sonder- und sozialpädagogischen Institutionen sowie der Betreuungskosten der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner.

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