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Staatsrat präsentiert Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative über die Spitalnotaufnahme

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Am Mittwoch hat der Staatsrat seinen Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für bürgernahe öffentliche Spitalnotaufnahme 24/24» den Medien vorgestellt. Mehrere Neuerungen sollen die medizinische Betreuung der Freiburger Bevölkerung verbessern.

Über 10’000 Freiburgerinnen und Freiburger haben das Spitalnotfall-Volksbegehren unterschrieben, das im Juni 2021 bei der Staatskanzlei eingereicht wurde. Die Verfassungsinitiative für eine bürgernahe 24-Stunden-Notfallversorgung in Spitälern will, dass der Kanton eine öffentliche Spitalnotaufnahme rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche sicherstellt, und zwar im Süden des Kantons, dem Zentrum und in seinem deutschsprachigen Teil.

Initiative sei kontraproduktiv

Bei den politischen Behörden im Kanton stiess die Initiative auf wenig Gegenliebe. Zwar teile der Staatsrat die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger, die die Volksinitiative lanciert hatten, wie Staatsratspräsident Didier Castella (FDP) am Montag an der Medienkonferenz ausführte. Der Staatsrat sei jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagene Lösung nicht geeignet ist, die angestrebten Ziele zu erreichen, sondern im Gegenteil sogar kontraproduktiv. 

Die Initiative schlägt vor, die regionalen Spitalnotaufnahmen aufrechtzuerhalten. «Die Zeiten, in denen jeder Bezirk auf seinem Gebiet über ein Spital verfügen musste, das rund um die Uhr sämtliche Notfälle versorgen konnte, sind jedoch vorbei», stellte dagegen Gesundheitsdirektor Philippe Demierre (SVP) klar. Und zwar nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern aus Gründen der Versorgungsqualität, der medizinischen Personalressourcen und der Sicherheit der Patienten. «Während die Gesundheitssicherheit der Bevölkerung früher von der Nähe eines Spitals abhing, beruht sie heute auf einer leistungsfähigen Rettungs- und Versorgungskette», so Demierre.

Vor diesem Hintergrund hat eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Gesundheitsdirektion, unterstützt von einer parlamentarischen Kommission, einen Gegenvorschlag zur Initiative erarbeitet.

Neuorganisation mit sieben Massnahmen

Mit seinem Gegenvorschlag zur Spital-Initiative möchte der Staatsrat den lokalen Gegebenheiten und der raschen Entwicklung im Gesundheitssystem Rechnung tragen. Ausserdem berücksichtigt er die Veränderungen, mit denen die präklinische und die stationäre Organisation sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene konfrontiert ist. 

«Der Staatsrat verfolgt dasselbe Ziel wie die Initianten, aber auf einem anderen Weg», sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP). Die vorgeschlagenen Massnahmen haben folgende Ziele: schnellstmöglichen Zugang zu einer medizinisch-pflegerischen Abklärung und Triage, eine angemessene Betreuung entsprechend den gesundheitlichen Bedürfnissen und Präferenzen sowie sachgerechte Informationen über die eigene Situation und Antworten auf Fragen.

Insgesamt präsentierte der Staatsrat sieben Massnahmen:

  • Eine einheitliche Gesundheitsnummer: Zentralisierung der Anrufannahme für «nicht
    lebensbedrohliche» Notfälle auf kantonaler Ebene. 
  • Ausbau und Stärkung der Versorgung «nicht lebensbedrohlicher» Notfälle:
    Permanences und «Maisons de garde», Gesundheitszentren, mobile Pflegeteams
  • 144: Optimierte Reaktion auf «lebensbedrohliche» Notfälle
  • Rettungskette: Stärkung der Rettungskette für «lebensbedrohliche» Notfälle, «Rapid
    Responder», «First Responder» und «First Responder Plus»
  • Gleichbehandlung der Transporte: Mehr Kostengerechtigkeit zwischen den Regionen bei
    Ambulanzeinsätzen
  • Gleichbehandlung der Sprache: Verbesserter Zugang zur Gesundheitsversorgung und
    verbessertes Angebot für die deutschsprachige Bevölkerung
  • Koordinationsstelle für die kantonale Organisation der Notfälle innerhalb der Gesundheitsdirektion

Initiative kostet viel mehr

Die jährlichen Kosten für diese Massnahmen schätzt der Staatsrat auf 7,2 Millionen Franken. Dies sei wesentlich günstiger als die Initiative. Nach Angaben der Kantonsregierung hätte die konsequente Umsetzung der Initiative Investitionen von 35 und 40 Millionen Franken zur Folge. Hinzu kämen jährliche betriebliche Folgekosten von rund 12 Millionen Franken. 

Volksabstimmung im Juni 2024

Am Ende skizzierte Staatsrat Demierre den Zeitplan. Zuerst geht der Gegenvorschlag in die Vernehmlassung und wird anschliessend im November vom Staatsrat validiert. Dem Grossen Rat wird der Gegenvorschlag im Januar 2024 vorgelegt. Die Volksabstimmung soll dann im Juni 2024 durchgeführt werden.

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