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Staatsrat prüft längere Auflagefristen für Baugesuche

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Generell liegen Baugesuche im Freiburg während zwei Wochen auf. Damit fällt der Kanton aus dem Rahmen. Der Staatsrat will die Situation bereinigen.

Tatsächlich müsse man die Auflagefristen im Kanton Freiburg zu Baubewilligungsgesuchen genauer ansehen, schreibt der Staatsrat als Antwort auf einen Vorstoss der Grossratsmitglieder Benoît Rey (ML–CSP, Freiburg) und Muriel Besson Gumy (SP, Freiburg, ausgetreten). Er beantragt deshalb, das Postulat anzunehmen und die Situation genauer zu analysieren.

Aktuell sei es Usus, dass einem einfachen Gesuch nur zwei Wochen Frist eingeräumt werden. Sobald es gewisse Bedingungen erfülle, steige die Auflagefrist auf vier Wochen. So eine Bedingung könne die Vernehmlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sein. Unter gewissen Umständen könne die kürzere Frist sogar gegen die bundesgerichtliche Rechtsprechung verstossen. Diese sehe 20 Tage im Minimum vor. In vielen Kantonen seien 30 Tage Usus.

Zwar gehe er davon aus, dass die meisten Projekte ab einer gewissen Grösse ohnehin der längeren Frist unterliegen. Doch es könne gerade in städtischen Gebieten sein, dass wichtige Immobilienprojekte nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen. Dies, obschon ihre Auswirkungen auf Bebauung, Umwelt und Nachbarschaft erheblich sein können. Schliesslich gehe es auch darum, der Bevölkerung und den Verbänden eine transparente und zugängliche Information zu ermöglichen, damit sie sich zu diesen Projekten äussern können. Auf der anderen Seite verweist der Staatsrat auch auf Forderungen gerade aus der Baubranche, Gesuche schneller zu erledigen. Diesen Ansprüchen laufe einer Verlängerung der Auflagefristen zuwider.

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Aus allen diesen Gründen erachtet es der Staatsrat als sinnvoll, «eine Bestandsaufnahme der Situation in diesem Bereich vorzunehmen». Er wolle prüfen, ob die Fristen angesichts der zunehmenden Komplexität des gesetzlichen Rahmens, der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verdichtung und der Realisierung von Grossprojekten angepasst werden müssen.

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