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Staatsrat prüft neue Sparmassnahmen

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«Die Struktur- und Sparmassnahmen haben insgesamt die erhoffte Wirkung gezeigt, ohne die Erwartungen zu übertreffen. Einige Massnahmen, insbesondere im Steuerbereich, haben sich stärker ausgewirkt als vorgesehen, andere hingegen haben nicht den Erwartungen entsprochen.»

Dieses Fazit zieht der Staatsrat fast fünf Jahre nach Beginn des Massnahmenprogramms zur Stabilisierung der Staatskasse. Dank dem Programm sei es möglich gewesen, die Vorgaben zum Haushaltsgleichgewicht über den Zeitraum 2014 bis 2016 einzuhalten. Auch die Staatsrechnung 2017 hätte ohne den ausserordentlichen Anstieg gewisser Einnahmen mit einem praktisch ausgeglichenen Resultat abgeschlossen.

Der Staatsrat zog dieses Fazit als direkte Antwort auf ein Postulat der Grossratsmitglieder Nadia Savary-Moser (FDP, Vesin) und Bruno Boschung (CVP, Wünnewil). Diese hatten in ihrem Vorstoss wissen wollen, ob die Sparziele eingehalten wurden oder ob die Erwartungen gar übertroffen wurden. Auch hatten sie gefragt, ob angesichts der ausgezeichneten Rechnungslage des Staates nicht gewisse Anpassungen an den dauerhaften Massnahmen möglich seien.

Kein Abweichen geplant

Der Staatsrat schreibt in seinem Bericht, dass ab 2014 131 Massnahmen umgesetzt wurden, von denen allerdings einige bis 2016 beschränkt waren und nun nicht mehr gelten. Dies gilt insbesondere für die Sparmassnahmen beim Staatspersonal, die 2017 aufgehoben wurden, sowie für gewisse Subventionen.

Es sind mehrere parlamentarische Vorstösse zur Aufhebung bestimmter Massnahmen eingereicht worden. Der Grosse Rat hat diese jedoch stets abgelehnt, bis er 2018 mit der Senkung der Pauschalen für überbetriebliche Kurse erstmals eine dauerhafte Massnahme aufhob.

Der Staatsrat betont jedoch, dass er am Gesamtpaket festhalten will, unter anderem auch, um die Opfersymmetrie nicht zu untergraben. Die Finanzaussichten des Staates rechtfertigen gemäss der Regierung auch jetzt ein Festhalten an den dauerhaften Massnahmen. Sie erwähnt mehrere aktuelle Projekte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen wie die Sicherung der Pensionskasse.

Vorschläge nach Budget 2019

Der Staatsrat verweist weiter auf den Finanzplan 2018 bis 2021, der einen kumulierten Fehlbetrag von 629  Millionen Franken ausweist. Bisher habe man von zusätzlichen Massnahmen abgesehen, nun scheine es aber notwendig, eine gründliche Überprüfung der Situation vorzunehmen. So könnten einige Massnahmen reaktiviert werden, die bisher ausgesetzt waren. Auch könnten Gespräche über mögliche neue Kostensenkungsmassnahmen nötig werden, schreibt der Staatsrat. Er werde diese Frage nach der Aufstellung des Voranschlags 2019 erörtern.

Die Überprüfung sei für die Aktualisierung des Legislaturfinanzplans geplant. Konkrete Vorschläge würde der Staatsrat dann mit der Botschaft zum Staatsvoranschlag 2020 veröffentlichen. «Es scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, über mögliche neue Massnahmen zur Entlastung oder Stabilisierung des Haushalts nachzudenken», heisst es im Bericht.

Zahlen und Fakten

Um 415 Millionen Franken entlastet

Die 131 Struktur- und Sparmassnahmen haben für den Kanton von 2014 bis 2016 eine Entlastung der Staatsfinanzen von 415 Millionen Franken zur Folge gehabt: 112 Millionen 2014, 138 Mil­- lionen 2015 und 165 Millionen 2016. In derselben Zeit wurden die Gemeinden dank 32 Massnahmen um 30 Mil­- lionen Franken entlastet.

uh

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