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Staatsrat sieht Erfolge im Kampf gegen Schwarzarbeit

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Eine Gesetzesrevision vor vier Jahren sollte einen effizienteren Kampf gegen Schwarzarbeit ermöglichen. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ist der Staatsrat davon überzeugt, dass sich die Situation verbessert hat.

Schwarzarbeit hat verschiedene negative Folgen. So ist sie wegen Wettbewerbsverzerrung ein Problem für Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Durch das Nichtbezahlen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohndruck hat Schwarzarbeit auch für Arbeitnehmende negative Folgen. Und dem Kanton entgehen durch Schwarzarbeit Steuereinnahmen.

Seit Anfang 2020 ist im Kanton Freiburg ein revidiertes Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) in Kraft. In Zusammenhang damit wurde das Reglement über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt angepasst. Das Ziel dieser Revision ist es, härter gegen Schwarzarbeit vorgehen zu können.

Die beiden Grossräte Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley) und Daniel Bürdel (Die Mitte, Plaffeien) verlangen nun vom Staatsrat in einer parlamentarischen Anfrage, eine erste Bilanz zu ziehen, wie das revidierte Gesetz wirkt.

Mehr Befugnisse für Inspektoren

In seiner Antwort zeigt sich der Staatsrat davon überzeugt, dass die mit der Gesetzesänderung eingeführten Massnahmen zur verstärkten Bekämpfung der Schwarzarbeit schrittweise ihre Wirkung entfalten. So wurden etwa die Befugnisse der Inspektorinnen und Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung erweitert. Sie können jetzt als Beamte der Gerichtspolizei agieren. Dafür wurden sie mehrere Monate von der Kantonspolizei geschult. Inspektorinnen und Inspektoren haben jetzt nicht nur die Aufgabe zu kontrollieren, sondern auch zu ermitteln. Das heisst, sie können verdächtige Personen observieren, vorladen und anhören. Das erleichtert auch die Durchführung von Razzien in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei.

Als weitere Massnahme wurde ein Kommunikationsplan ausgearbeitet, um die Bevölkerung für Risiken zu sensibilisieren, die mit Schwarzarbeit verbunden sind. Im Frühjahr 2024 soll eine Sensibilisierungskampagne gestartet werden. Der Staatsrat weist darauf hin, dass sich Schwarzarbeit nämlich oftmals auf Kosten von schlecht informierten Personen entwickelt. Diese müssten dann die menschlichen und sozialen Folgen tragen. Alle Massnahmen, welche die Bevölkerung besser über diese Problematik informieren, würden deshalb zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beitragen. So habe etwa die Sichtbarkeit in den Medien, beispielsweise durch einen Bericht über die Schliessung eines Betriebs oder einer Baustelle, eine präventive Wirkung auf Unternehmen, die schlechte Absichten hätten.

Fokus auf Bau- und Gastgewerbe

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit erstreckt sich auf sämtliche wirtschaftliche Tätigkeiten. Besonders im Fokus stehen aber das Gastgewerbe und die Baubranche. In den Jahren 2022 und 2023 wurde bei drei Restaurants, einer Autowerkstatt und 17 Baustellen ein Zugangsverbot oder eine Einstellung des Betriebs angeordnet. Ein interkantonaler Vergleich, wie von den Grossräten gefordert, sei allerdings nicht möglich. Es gebe keine vergleichenden schweizweiten Studien über die Ergebnisse im Kampf gegen Schwarzarbeit, so der Staatsrat. Neben Neuenburg sei Freiburg der einzige Kanton, dessen Inspektoren über gerichtspolizeiliche Befugnisse verfügen. Neuenburg wende jedoch nicht die gleichen Verfahren an und verfolgte nicht dieselben Ziele wie der Kanton Freiburg.

Der Staatsrat fügt an, dass in den nächsten Monaten Anpassungen geplant sind, um den Datenaustausch zwischen den verschiedenen Partnern bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verbessern.

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