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Staatsrat treibt Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutz voran

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Im Kanton sind viele Projekte zur Gewässerrevitalisierung und zum Hochwasserschutz hängig. Der Staatsrat hat nun Massnahmen zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden ergriffen. Ausserdem möchte er künftig eine höhere Finanzkompetenz erhalten. 

Im Kanton Freiburg sind rund 15 000 Gebäude, also etwa zwölf Prozent des gesamten Gebäudebestands, den Gefahren von Überschwemmungen und Murgängen und 78 000 weitere Gebäude dem Oberflächenabfluss ausgesetzt. Dies stellt der Staatsrat in seiner Stellungnahme auf eine Volksmotion fest. Das bedeutet ein grosses Schadenpotenzial, das durch das Bevölkerungswachstum und extreme Wetterereignisse infolge des Klimawandels weiter verstärkt wird, so der Staatsrat weiter. Ausserdem sind ein Drittel der kantonalen Fliessgewässer stark verbaut oder eingedolt.

Das Resultat ist eine strukturelle Verarmung, eine starke Einschränkung der natürlichen Funktionen sowie der Selbstreinigung der Gewässer, eine eingeschränkte Fischwanderung sowie eine Banalisierung der Landschaft. Dies wirkt sich wiederum negativ auf die Hochwassersicherheit aus. 

Höhere Finanzkompetenz des Staatsrats

Angesichts dieser Defizite möchte der Staatsrat seine Bemühungen in den Bereichen Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutz verstärken. So soll die Umsetzung von Wasserbauprojekten beschleunigt werden, indem künftig nur noch diejenigen Projekte dem Grossen Rat vorgelegt werden, bei denen die Subvention den Betrag von fünf Millionen Franken überschreitet. Damit befürwortet der Staatsrat den Vorschlag einer Volksmotion. Sie war Ende Mai eingereicht worden. 

Mehr Bundessubventionen

Die Motion fordert ausserdem die Änderung des kantonalen Gewässergesetzes, damit Gewässerrevitalisierungen und Hochwasserschutzmassnahmen bis zu 95 Prozent durch den Bund und die Gemeinden subventioniert werden können. Aktuell kann der Bund maximal 80 Prozent der Finanzierung dieser Projekte übernehmen. Durch einen höheren Subventionssatz sollen die Gemeinden finanziell entlastet werden.

Der Staatsrat spricht sich jedoch gegen diesen Vorschlag aus. Er begründet den Entscheid damit, dass sowohl der Staat als auch die Gemeinde ihren Teil beitragen müssten. Im Gewässergesetz sei klar festgelegt, dass die Gemeinden für Wasserbauarbeiten aufkommen müssen. Im Gewässerreglement legt der Staatsrat auch die Bedingungen für die Gewährung von Subventionen sowie die minimalen und maximalen Beitragssätze fest. Der Kantonsbeitrag für Wasserbauarbeiten liegt zwischen 22 und 32 Prozent. Bundesbeiträge bei Revitalisierungsarbeiten liegen zwischen 35 und 80 Prozent. Im ungünstigsten Fall müssten die Gemeinden 23 Prozent der Baukosten übernehmen. Dies sei bei Hochwasserschutzprojekten mit einer minimalen Subventionierung durch den Bund (35 Prozent) und Kanton (22 Prozent) der Fall. Im besten Fall übernehmen die Gemeinden laut dem Staatsrat 20 Prozent der Kosten. 

Unterstützung von Projekten zugunsten des Klimas 

Der Staatsrat verpflichtet sich aber angesichts des öffentlichen Interesses am Hochwasserschutz und der Revitalisierung, die nötigen Arbeiten einzuleiten, um dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung zu unterbreiten. Er will so einen Beitragssatz von höchstens 90 Prozent ermöglichen. Dieser Satz könne bei Revitalisierungs- und Hochwasserschutzprojekten zur Anwendung gelangen, die einen besonderen Beitrag zur Biodiversität und zur Anpassung am Klimawandel leisten. 

Auch enthalte die kantonale Biodiversitätsstrategie eine Ausnahmebestimmung. Sie sehe eine Erhöhung des subventionsfähigen Anteils für Gewässervitalisierungen von 80 auf bis zu 90 Prozent vor. Sie würde einen «Öko- und Klimabonus» ermöglichen. Dies gelte allerdings nur, wenn das Projekt einen besonderen Beitrag zur Förderung der Biodiversität und und zur Anpassung an den Klimawandel erbringe. 

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