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Staatsrat will keine Koordinationsstelle für pflegende Angehörige

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Der Staatsrat hält es nicht für nötig, eine Koordinationsstelle für pflegende Angehörige zu schaffen. Er verweist auf das existierende Angebot.

In einer Anfrage an den Staatsrat schreibt die Grossrätin Luana Menoud-Baldi (Die Mitte, Vuisternens-devant-Romont), dass der Kanton mehr dafür tun müsse, damit Angehörige von Pflegebedürftigen diese einfacher zu Hause betreuen können. Sie weist darauf hin, dass der Bedarf an Langzeitpflege gemäss dem nationalen Gesundheitsobservatorium aufgrund der Alterung der Bevölkerung bis 2040 um die Hälfte steigen wird. Gut 1000 neue Pflegeheime würden deshalb schweizweit benötigt. Auch wenn die Verbesserung mancher Pflegeheime im Kanton unumgänglich sei, sind die Urheberin und die Mitunterzeichnenden davon überzeugt, dass der Verbleib zu Hause mehr Gewicht haben sollte als die «übertriebene Schaffung neuer Einrichtungen», wie Menoud-Baldi schreibt.

Für diese Familien müsse auf Kantons- oder Bezirksebene zwingend eine Anlaufstelle bereitgestellt werden, mit einer zusätzlichen Patientenberatung, welche die Fälle koordiniert, sodass den betreuenden Angehörigen eine konkrete Unterstützung zukommt. Eine Stärkung des Verbleibs zu Hause würde zu einer wahren Anerkennung der Stellung und Arbeit der betreuenden Angehörigen führen, die durch ihren täglichen Einsatz Einsparungen ermöglichen. Von diesen profitiere der Kanton direkt.

Aktuelles Angebot genügt

Der Staatsrat sei sich bewusst, dass das Engagement der betreuenden Angehörigen ein wesentlicher Bestandteil des kantonalen Gesundheitssystems darstellt, schreibt er in seiner Antwort. Aus diesem Grund unterstützte die Sozialdirektion unter anderem den Verein Pflegende Angehörige Freiburg. Zusammen mit der Gesundheitsdirektion habe der Verein etwa eine Hotline für pflegende Angehörige eingerichtet oder organisiere einen jährlichen Informationsanlass.

Des Weiteren habe die Hochschule für Gesundheit Freiburg ein Ausbildungsprogramm entwickelt, das Unterstützung bietet für betreuende Angehörige von Personen mit einer Gedächtnisstörung. Zusammen mit weiteren Massnahmen stünden den pflegenden Angehörigen deshalb schon jetzt verschiedene Werkzeuge zur Verfügung. Der Staatsrat habe deshalb nicht vor, ein zusätzliches Koordinationsbüro einzurichten.

Im Übrigen beabsichtige der Staatsrat auch nicht, die Gesamtheit der zahlreichen Angebote miteinander in Verbindung zu bringen. Er weist darauf hin, dass die vielen Organisationen, die betreuende Angehörige begleiten, hervorragende Anlaufstellen seien.

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