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Staatsrat will Kontrollen von Gebäudesanierungen nicht den Gemeinden überlassen

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Grossräte verlangen in einer Motion, dass für energetische Gebäudesanierungen ein vereinfachtes Verfahren wie bei Solaranlagen eingeführt wird. Der Staatsrat lehnt dies ab, weil Fassaden- oder Dächersanierungen viel komplexer seien.

Es soll nicht sein, dass bei energetischen Sanierungsarbeiten die Höhe der gewährten Subventionen nur zur Bezahlung der Gebühren für das Bewilligungsverfahren verwendet werden. Dies hatten die Grossräte Daniel Bürdel (Die Mitte, Plaffeien) und Betrand Gaillard (Die Mitte, La Roche) in einer Motion festgehalten, die von 15 weiteren Grossräten mitunterzeichnet wurde.

Sie verlangten darin für energetische Sanierungen, die das Erscheinungsbild eines Gebäudes nicht verändern, eine Vereinfachung des Verfahrens. Die Änderung des entsprechenden Gesetzes solle auch nur für Sanierungsarbeiten gelten, für die eine Subvention beantragt wird. Ebenfalls müsste beim Amt für Energie weiterhin eine Wärmebilanz eingereicht werden. Als Vorbild dient den Motionären das Verfahren bei Solaranlagen, bei dem nur ein Meldeformular an die Gemeinde verlangt wird.

Staatsrat lehnt Motion ab

In seiner Antwort lehnte nun der Staatsrat dieses Ansinnen ab und beantragt eine Ablehnung der Motion.

Er spricht sich zwar allgemein für eine Vereinfachung von Verfahren aus. Die Überwachung und Kontrolle von Arbeiten durch das Gemeinwesen müssten dabei aber geprüft werden. Eine Arbeitsgruppe der Oberämter und des Bau- und Raumplanungsamtes sei beauftragt worden, die Prüfung von Lockerungen bei Genehmigungsverfahren für Arbeiten von geringerer Bedeutung auch auf energetische Sanierungen auszuweiten.

Komplizierter als Solaranlagen

Dennoch ist der Staatsrat dagegen, energetische Sanierungen etwa von Fassaden oder Dächern der Installation von Solaranlagen gleichzustellen. Die Renovierung von Fassaden und Dächern sei komplexer. Sie können beispielsweise zu einer Verringerung des einzuhaltenden Abstands zum Nachbargrundstück oder zu einer Erhöhung des Gebäudes führen. Auch seien in gewissen Situationen die Eingriffe auf die Nutzung von öffentlichen Sachen zu prüfen. 

Solange es keine vereinfachten Bewilligungsverfahren gebe, bei denen die staatlichen Stellen von Gemeinden systematisch konsultiert werden, könne es vorkommen, dass das Gesetz nicht eingehalten wird. Dies vor allem dann, wenn Gemeinden die Probleme der geplanten Sanierung nicht erkennen oder die Arbeiten nicht kontrollieren. «Es besteht die reale Gefahr, dass es zu einer Zunahme von Sanierungsarbeiten kommt, die den gesetzlichen Anforderungen widersprechen, und dass die Entwicklung der Gebäude nicht mehr überwacht werden kann», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. 

Während Solaranlagen den Vorteil haben, dass sie relativ leichte Eingriffe in Gebäude zur Folge haben und dass die Gebäude bei nicht konformen Arbeiten auch leicht in den Ursprungszustand zurückversetzt werden können, sei dies bei energetischen Sanierungsarbeiten nicht der Fall, schreibt der Staatsrat. Dort käme es meistens zu Eingriffen in die Gebäudehülle, bei denen der Rückbau aufwendiger wäre. Auch hätte dies Abfall zur Folge, der entsorgt werden müsste. 

Überforderte Gemeinden?

Bei einem simplen Meldeverfahren erhielten die Gemeinden mehr Kompetenzspielraum, die geplanten Arbeiten zu kontrollieren, so der Staatsrat. «Allerdings muss heute festgestellt werden, dass in diesem Bereich der baupolizeilichen Kontrollen in der grossen Mehrheit der Gemeinden noch erhebliche Defizite bestehen», schreibt er. In der Praxis komme es regelmässig zu «nicht baugenehmigungskonform ausgeführten Arbeiten». 

Der Staatsrat führt dies auf die Schwierigkeiten von Gemeinden ohne technischen Dienst zurück. Bei der Ausübung der Überwachungs- und Kontrollaufgaben fehle es oft an verfügbaren Ressourcen. Zudem stelle auch die Komplexität der von den Gemeinden durchzuführenden Kontrollen ein Problem dar, sodass der Vorteil der Vereinfachung in der Praxis kaum zum Tragen komme.

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