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Ständerat will keine Lohngleichheitsanalysen ab 50 Angestellten

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Schweizer Unternehmen sollen nicht schon eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen, wenn sie mehr als 50 Angestellte beschäftigen. Das hat der Ständerat im Rahmen einer ausserordentlichen Session zur Gleichstellung entschieden.

Mit 26 zu 14 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte er am Mittwoch eine Motion von Eva Herzog (SP/BS) ab, welche dies wollte. Dieser Vorstoss ist damit erledigt.

In der Schweiz müssen Unternehmen seit Sommer 2021 die Löhne von weiblichen und männlichen Angestellten vergleichen, wenn sie mehr als 100 Personen beschäftigten. Das legten die Eidgenössischen Räte fest.

Herzog argumentierte, die Reichweite des mit dieser Vorschrift ergänzten Gleichstellungsgesetzes sei «nach wie vor sehr schwach». Lediglich eine Minderheit der Unternehmen sei davon betroffen und auch nur eine Minderheit der Arbeitstätigen.

Auch zu drei weiteren Vorstössen, die von Frauen stammen und in der ausserordentlichen Session behandelt wurden, sagte der Ständerat Nein.

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