Damit will der Staatsrat einen Anreiz schaffen, dass namentlich bei einer Neuanschaffung umweltschonende Fahrzeuge in die Wahl einbezogen werden, da immer mehr Marken in ihrer Produkte-Palette Modelle anbieten, die mit alternativen Energien betrieben werden.
Die Umrechnungsformel
anpepasst
Mit gleichem Dekret hat der Staatsrat die Umrechnungsformel für die Fiskalbelastung von Elektrofahrzeugen den neuen Leistungsstandards angepasst, teilt das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt weiter mit. Die Umrechnung der elektrischen Leistung in einen fiktiven Hubraum (Referenzgrösse, die im Kanton Freiburg für die Steuerbelastung verwendet wird) wurde somit der heutigen Normalleistung angepasst. Diese Korrektur entspreche auch den Erwägungen des Verwaltungsgerichts, welches kürzlich eine Reklamation bezüglich die Steuerbelastung eines Elektrofahrzeugs gutgeheissen hatte.