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Stimm- und Wahlrecht für Ausländer

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Stimm- und Wahlrecht für Ausländer

Ohne Gesuch um Eintragung ins Stimmregister

Die Ausländer, die seit fünf Jahren im Kanton Freiburg wohnen, können ab 2006 das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene ausüben. Der Grosse Rat hat ihnen dieses Recht am Mittwoch mit 104 zu 4 (3 Enthaltungen) eingeräumt.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer mit einer C-Bewilligung ist in der neuen Kantonsverfassung verankert. Somit hat der Grosse Rat einen Auftrag erfüllt. Gleichzeitig erhalten die Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht auf Kantonsebnene.

Erste Lesung bestätigt

Mit 72 zu 46 Stimmen hat der Grosse Rat am Mittwoch das Ergebnis aus der ersten Lesung bestätigt, wonach die Ausländer kein Gesuch um Eintragung ins Stimmregister der Gemeinde stellen müssen, um ihre Rechte ausüben zu können.

Gesuch oder kein Gesuch? Dies war denn auch die strittige Frage der zweiten Gesetzeslesung. Dabei gingen die Meinungen weit auseinander. So befürchtete Raymonde Favre (FDP, Semsales) einen grossen Aufwand für die Gemeinden, müssten keine Gesuche gestellt werden. Die Präsidentin des Freiburger Gemeindeverbandes gab zu bedenken, dass die Gemeinden bei jeder Gemeindeversammlung und bei jeder Wahl- und Abstimmung prüfen müssten, ob das Stimmregister «à jour» und kein Ausländer vergessen worden sei.

Geringer Aufwand?

«Der Gemeindeschreiber konnte mir innert drei Minuten eine Liste mit den Ausländern ausdrucken, die seit fünf Jahren in Belfaux wohnen», hielt Solange Berset (SP) als Frau Ammann dagegen. CSP-Sprecherin Antje Burri-Escher sprach von einer Diskriminierung, müssten die Ausländer ein Gesuch stellen. Laut Denis Boivin (FDP, Freiburg) könnten die Richter eine Verletzung der Kantonsverfassung erkennen, wenn die Ausländer ein Gesuch stellen müssten, um ihr Recht ausüben zu können.

Liste der Ausländer

Anders sah es wiederum Albert Bachmann (FDP). Laut dem Ammann von Estavayer würde die Arbeit der Gemeinden erleichtert, müssten die Ausländer ein Gesuch stellen. Es müsse oft nachgefragt werden, ob und welcher Krankenversicherung sie angehören. Er kam dabei mit einem Antrag durch, wonach der Staat den Gemeinden regelmässig die Liste der Ausländer zukommen lassen muss, welche die Bedingungen für die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts erfüllen. Bei einem Zweifel ist der Staat auch gehalten, bei der Suche nach den Beweisstücken zusammenzuarbeiten.

Für ein Gesuch sprach sich auch der Staatsrat aus. Pascal Corminboeuf rief dabei in Erinnerung, dass letztlich die Gemeinden für die Ausübung des Stimm- und Wahlrechts die Verantwortung tragen. Nach seinen Worten wollte der Staatsrat so den Gemeinden die Arbeit erleichtern. Dabei habe er auch einem Anliegen des Gemeindeverbandes entsprochen.

Ein Gefälligkeitsgutachten

Der Staatsrat hat vor der zweiten Lesung den Fraktionspräsidenten ein Arbeitsdokument zukommen lassen, das die Vorteile des Gesuchstellens untermauern sollte, obwohl in den Kantonen Neuenburg, Waadt und Jura kein Gesuch verlangt wird. Hubert Zurkinden (Grüne, Freiburg) bezeichnete dieses Schreiben als skandalös. Er sprach dabei von einem «Gefälligkeitsgutachten».

Christiane Feldmann (FDP, Murten) ihrerseits wehrte sich dagegen, dass die Befürworter eines Gesuchs in die Kategorie «Diskriminierer» gesteckt werden. Nach ihren Worten machen die Gemeinden an der Front unterschiedliche Erfahrungen.

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