Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Strafverfahren gegen Damien Piller ist offiziell eingeleitet

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser hat gegen den ehemaligen Präsidenten der Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg, Damien Piller, und die Ex-Direktorin Marcelle Junod ein formelles Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs eingeleitet.

Im Juli 2019 reichte der Migros-Genossenschaftsbund in Zürich bei der Freiburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den damaligen Verwaltungspräsidenten der Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg, Damien Piller, ein. Sie bezichtigte den Freiburger Geschäftsmann der ungetreuen Geschäftsbesorgung und subsidiär des Betrugs über 1,8 Millionen Franken. Diesen Betrag soll er beim Bau von zwei Migros-Märkten in La Roche und Belfaux in seine Tasche gewirtschaftet haben. Denn Piller war nicht nur Migros-Präsident, sondern ist auch Immobilieninvestor (die FN berichteten).

Seither liefen die Voruntersuchungen durch die Freiburger Kantonspolizei auf Hochtouren. Das Material, das sie über mögliche illegale Finanzoperationen bei den Bauprojekten zusammengetragen hat, erhärtet nun offenbar den Anfangsverdacht. Wie die FN auf Anfrage bei der Freiburger Staatsanwaltschaft erfahren haben, hat Generalstaatsanwalt Fabien Gasser nämlich ein formelles Strafverfahren gegen Damien Piller eröffnet. Weitere Informationen gebe es zurzeit nicht, schreibt Chef-Gerichtsschreiber Raphaël Brenta. «Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.» Wie die «Freiburger Nachrichten» aus gut unterrichteter Quelle aber wissen, wurde auch gegen die ehemalige Direktorin der Migros Neuenburg-Freiburg, Marcelle Junod, ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Betrugs eröffnet. 

Ob die Affäre definitiv vor Gericht kommt, ist allerdings noch offen. Noch laufen die Anhörungen der Beschuldigten. Danach hat der Generalstaatsanwalt drei Möglichkeiten: Er erhebt beim Wirtschaftsstrafgericht Anklage, er stellt das Verfahren ein, oder er fällt ein Urteil in Form eines Strafbefehls. 

Die Migros-Zentrale in Zürich will zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen, wie Mediensprecher Tristan Cerf den FN sagte. 

Vorwurf der Urkundenfälschung

Nebst dem Freiburger Strafverfahren laufen gegen Damien Piller auch Strafvoruntersuchungen im Kanton Neuenburg. Im Zusammenhang mit den Betrugsvorwürfen war es im November 2019 zu einer Vertrauensabstimmung der Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg gekommen. Dabei hatten sich 64,5 Prozent der Genossenschafter gegen die Absetzung ihres Präsidenten Damien Piller und seiner Mitstreiter ausgesprochen. Die Genossenschaft hegte jedoch Zweifel an der Richtigkeit der Abstimmung und reichte eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs ein. Das Westschweizer Fernsehen hatte zuvor enthüllt, dass 400 Stimmzettel in einem Briefkasten in einem Dorf ausserhalb der Kantone Neuenburg und Freiburg gefunden worden waren, die allesamt zugunsten Pillers ausgefüllt waren. Eine Neuzählung der Stimmzettel durch die Hochschule für Kriminalwissenschaften in Lausanne ergab sodann, dass 28’000 der insgesamt 50’000 Stimmzettel gefälscht waren. Tatsächlich hatte sich eine massive Mehrheit für die Absetzung der Führungsriege ausgesprochen. Ein Neuenburger Zivilgericht annullierte die Abstimmung daraufhin wegen Fälschung der Stimmkarten.

Verdacht nicht definitiv bewiesen

Bis zum heutigen Tag konnte allerdings nicht eruiert werden, wer die Stimmkarten gefälscht hatte, wie der Neuenburger Generalstaatsanwalt, Pierre Aubert, auf Anfrage den FN sagte. «Die Voruntersuchungen der Strafbehörden haben keinen abschliessenden Beweis gegen eine bestimmte Person hervorgebracht.» Der Verdacht gegen Piller sei damit aber nicht ausgeräumt. «Er hat in jedem Fall ein überragendes Interesse an den Fälschungen gehabt.» Der Neuenburger Staatsanwalt hat darum bei der Freiburger Staatsanwaltschaft ein Gesuch um Vereinigung der Verfahren gestellt. Sprich: Es ist nun an Gasser zu entscheiden, ob er auch in Sachen Urkundenfälschung ein formelles Verfahren einleiten will.

Chronologie

Die Affäre Piller

Ein Whistleblower äussert den Verdacht auf ungerechtfertigte Zahlungen zugunsten von Damien Piller. Der Migros-Genossenschaftsbund (MGB) lässt die Vorgänge von einem Experten untersuchen. Weil dabei gemäss Piller Auditregeln verletzt worden seien, schlägt die Gottlieb-Duttweiler-Stiftung eine zweite Untersuchung vor. 1. Juli 2019: Der MGB lehnt das ab und reicht Strafanzeige gegen Piller ein. 16. Juli 2019: Auch die Direktion der Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg (MNF) reicht Strafanzeige ein. Damit soll erreicht werden, dass Vorwürfe zu ungetreuer Geschäftsführung von unabhängiger Stelle untersucht werden. Ende August 2019: Der von der MNF-Verwaltung in Auftrag gegebene Expertenbericht kommt zum Schluss, es gebe keine Beweise dafür, dass Piller Geld unterschlagen habe. Der Genossenschaftsrat der MNF teilt diese Meinung nicht. Mitte September 2019: In einer Konsultativabstimmung entzieht er Piller und der restlichen Verwaltung das Vertrauen. 16. November 2019: Da ausser einer Person kein weiteres Mitglied des Gremiums zurücktritt, führt der Rat eine Urabstimmung über die Abberufung durch – ein in der Geschichte der Migros bisher einmaliger Vorgang. Piller hatte zuvor vergeblich gegen die Durchführung der Urabstimmung geklagt. 20. November  2019: Es wird bekannt gegeben, dass sich 64,5 Prozent der Abstimmenden gegen die Abberufung ausgesprochen hätten. Zwei Tage zuvor meldete das Westschweizer Fernsehen RTS, dass ein Postangestellter in einer kleinen Gemeinde ausserhalb des Einzugsgebiets der Genossenschaft 400 Wahlzettel gefunden habe. Die Migros-Genossenschaft reicht bei der Neuenburger Staatsanwaltschaft Strafklage wegen Urkundenfälschung und Betrugs ein. 11. Juni 2020: Die Neuenburger Staatsanwaltschaft meldet, dass von den rund 50›000 eingegangenen Stimmzetteln mehr als die Hälfte gefälscht waren. 9. März 2021: Ein Neuenburger Zivilgericht bestätigt, dass die Urabstimmung wegen Abstimmungsbetrugs ungültig ist. Das Urteil hat keine praktischen Auswirkungen. Die Amtsdauer der Mitglieder der Verwaltung war am 30. Juni 2020 zu Ende gegangen. rsa


Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema