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Studie zu Umfahrungen

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Studie zu Umfahrungen

Anschluss des Glanebezirks an die A 12

Der Grosse Rat hat am Donnerstag ohne Gegenstimme ein Postulat überwiesen, das verlangt, dass die Umfahrungen Romont, Mézières und Vuisternens-devant-Romont ebenfalls ins Gesamtprojekt der Verbindungsstrasse Romont-Vaulruz einbezogen werden.

Von WALTER BUCHS

Die Studie über die Verbindung zwischen Romont und der A 12 bei Vaulruz ist schon seit einiger Zeit im Gang. In einem Postulat vom Oktober 2005 verlangten nun die Grossräte Georges Godel (CVP, Ecublens) und Jacques Morand (FDP, Bulle), dass im Rahmen dieses Berichts auch ein Gesamtkonzept für die Umfahrungen von Romont, Mézières und Vuisternens-devant-Romont integriert wird.

Leichte Verzögerung

Baudirektor Beat Vonlanthen gab gestern im Grossen Rat bekannt, dass der Staatsrat bereit ist, dem Parlament einen Bericht über das Gesamtkonzept der genannten Umfahrungen vorzulegen und deshalb auch Annahme des Postulates empfehle. Der Abschluss der Studie werde sich dadurch etwas verzögern. Er gehe aber davon aus, dass diese im Sommer 2007 vorliegen werde.

Staatsrat Vonlanthen unterstrich dabei mit Nachdruck, dass auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Umfahrungen im Bericht analysiert werde. Mit Einbezug der Umfahrungen werde sich das Gesamtprojekt von 25 auf etwa 60 Mio. Fr. erhöhen. Da sei es angezeigt mit Vorsicht vorzugehen. Das Vorgehen wurde von den Fraktionssprechern durchwegs befürwortet und die Urheber des Postulats gaben ihrer Genugtuung darüber Ausdruck, dass ihr Anliegen sowohl vom Steuerungsausschuss der Studie als auch von der Regierung positiv aufgenommen wurde.

Kaution ist möglich

FDP-Grossrat Jean-Denis Geinoz, Bulle, hat am Donnerstag sein Postulat betreffend die Erhebung einer Kaution, wenn Personen ohne festen Wohnsitz bei einer Polizeikontrolle gebüsst werden, zurückgezogen. In seiner Begründung hatte er darauf hingewiesen, dass die Bussen und Kosten, die nach einem Polizeirapport erhoben werden, oft gar nicht eingetrieben werden können, während die Ansässigen um eine Bezahlung nicht herumkommen.

Der Staatsrat hatte in seiner Antwort festgestellt, dass sowohl das Bundes- als auch das kantonale Recht dem Richter erlauben, unverzüglich eine Kaution für die Deckung der Bussen und der Verfahrenskosten zu erheben. Aufgrund dieser Bestimmungen brauche der Staatsrat somit gar keine weiteren Abklärungen zu machen. wb

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