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Sturmschäden an Wäldern

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Staatsrat beantragt weitere Kredite

Rund 1,3 Millionen Kubikmeter Holz sind dem Sturm «Lothar» im vergangenen Dezember im Kanton Freiburg zum Opfer gefallen. Die Schäden für Natur und Waldbesitzer sind verheerend, deren Behebung und auch die dringend nötigen Vorkehrungen zur Verhinderung von Folgeschäden entsprechend teuer. Im Rahmen seiner Kompetenzen hat der Staatsrat Ende Februar einen Nachtragskredit für das Budget 2000 von 8,8 Millionen Franken beschlossen. Zudem wird er nun in der März-Session mit zwei Kreditbegehren an den Grossen Rat gelangen. Dabei geht es einmal um einen Verpflichtungskredit von 10,1 Mio. Franken. Damit sollen die Kosten gedeckt werden, welche in den Jahren 2001 bis 2003 zur Behebung der Schäden in den Gemeinde- und Privatwäldern anfallen. Ein zweiter Kredit von 8,57 Mio. ist für die Behebung der Schäden in den Staatswäldern vorgesehen, ebenfalls für die Jahre 2001 bis 2003. Allerdings werden von diesen 8,57 Mio. 5,1 Mio. vom Bund übernommen.

Massnahmen dringend nötig

Die Gelder sollen der Durchführung von dringenden Massnahmen zur Erhaltung der verbleibenden Restbestände dienen. Langfristig wird dabei eine Wiederherstellung der geschädigten Flächen unter möglichst optimaler Ausnutzung der natürlichen Regenerationsfähigkeit der Wälder angestrebt. Im Vordergrund steht zunächst der Schutz von Mensch und Gut, daneben wird aber auch eine Aufforstung und Waldverjüngung nötig werden. Des Weiteren wird ebenfalls nach Lösungen für eine angemessene Verwertung des Sturmholzes gesucht. Um die Folgeschäden in den Voralpenwäldern mit grossen Fichtenbeständen einzudämmen, ist zudem die Bekämpfung des Borkenkäfers von grosser Wichtigkeit. Das entsprechende Konzept wurde gemäss den Richtlinien des Bundesrates vom Amt für Wald, Jagd und Fischerei ausgearbeitet. Dabei wurde insbesondere auch auf die Erfahrungswerte abgestützt, die bei ähnlichen Massnahmen infolge des Orkans «Vivian» von 1990 gewonnen werden konnten.

Waldwege werden instand gestellt

Insgesamt 1,8 Mio. Franken werden auch für die Wiederherstellung von beschädigten Waldwegen eingesetzt, zumal die zahlreichen Holztransporte diesen Wegen arg zusetzen. Eine halbe Million ist ebenfalls für die vollständige Ausscheidung der Windwurfflächen als Waldreservate vorgesehen. «Diese Hilfe wird ausgerichtet, wenn sich der Waldeigentümer damit einverstanden erklärt, seine Waldparzelle für eine Dauer von ungefähr 50 Jahren vollständig als Waldreservat auszuscheiden», informiert die Freiburger Regierung die Waldbesitzer.

Gesamtkosten von 90 Mio. Franken

Der Staatsrat rechnet mit Gesamtkosten von 90 Mio., welche in den nächsten vier Jahren für all die vorgesehenen Massnahmen im Kanton Freiburg anfallen werden. Der Kanton wird dabei 16,8 Mio., der Bund 41,37 Mio. Franken übernehmen. Zudem wird der Reservefonds für den Staatswald um 2 Mio. erleichtert. Die restlichen Millionen gehen aufs Konto der Gemeinden und privater Waldbesitzer.

Allein 63,4 Mio. Franken werden die Massnahmen verschlingen, die für die angeordneten Schadenbehebungsarbeiten in den Gemeinde- und Privatwäldern vorgesehen sind. Mit Ausgaben von 7,2 Mio. Franken rechnet der Staat für die Projekte zur Wiederherstellung der geschädigten Gemeinde- und Privatwälder. Für die Holzverwertung sieht er Ausgaben in der Höhe von 4,1 Mio. Franken vor, wie der soeben veröffentlichten Botschaft des Staatsrats weiter entnommen werden kann.

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