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Suche bis nach Liechtenstein

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Betreiber des Murtner Hanfladens aus Untersuchungshaft entlassen

Autor: Von URS HAENNI

Untersuchungsrichter André Piller hatte am 30. Mai den Firmenbesitzer verhaften sowie im Geschäft an der Murtner Bernstrasse, auf einem Bauernhof in Clavaleyres und am Privatdomizil in Chandossel Dokumente und rund 500 Kilo Hanf konfiszieren lassen.

Nach der Meinung von André Fürst werden die Justizbehörden mit dem Material nicht viel anfangen können. «Sie haben 3600 Franken beschlagnahmt», sagt Fürst. «Mehr hat es gar nie gehabt. Vom konfiszierten Hanf ist nur 50 Kilogramm wieder verwertbar. Beim Rest handelt es sich um eine Art Rüstabfälle. Man kann dieses Material höchstens für die Destillerie oder dessen Samen zur Herstellung von Massageöl gebrauchen».
Warum dann die relativ lange Untersuchungshaft? «Der Untersuchungsrichter hat Millionen vermutet und bis nach Liechtenstein gesucht.» Fürst hat in Liechtenstein
einen Investment-Fonds eröffnet. Ziel des Fonds sei es, Hanf-Medikamente zu testen und dann vor allem in den europäischen Raum zu exportieren.

Untersuchung seit zwei Jahren

Gegenüber La Liberté hat André Piller bestätigt, dass er die Untersuchung auf die Buchhaltung von Fürst und seiner Firma konzentriert hat. Er habe versucht herauszufinden, ob Konten oder Gelder heimlich verschwunden seien. Er habe Fürst freigelassen, nachdem dieser versprochen habe, nur noch gesetzeskonformes Hanf zu verkaufen.

André Fürst betont, dass seine Firma in Murten nie Gewinn orientiert gewesen sei. Das Hanf, das auf dem Bauernhof in Clavaleyres produziert und dann weiterverwertet wird, bringe den Erlös, um die Informationsstelle in Murten zu finanzieren und das Personal zu entlöhnen.
Gemäss André Fürst habe vor zwei Jahren Untersuchungsrichter Carlo Bulletti eine Untersuchung
gegen ihn und seine Firma einge-
leitet. Bis zu diesem Frühjahr ha-
be er nichts mehr davon gehört,
bis jetzt Bullettis Amtskollege An-dré Piller hart durchgegriffen
hat. Fürst glaubt nicht an einen direkten Zusammenhang mit dem CannaBioland-Prozess; Piller wolle ganz einfach konsequent bei allen offenen Hanf-Dossiers vorwärts machen.

Welche Analyse hat Gültigkeit

Gemäss Fürst herrscht ein Durcheinander in der Anwendung der Gesetzgebung. Seit Beginn der Untersuchung 1998 habe er keine Hanf-Produkte mehr verkauft, die einen höheren THC-Wert als 0,5 Prozent aufwiesen. Im Januar habe es ein Bundesgerichtsurteil gegeben, wonach nicht mehr der THC-Wert, sondern der Verwendungszweck massgeblich für eine strafbare Handlung sei. Entsprechend habe Fürst daraufhin teilweise Ware mit einem höheren THC-Wert verkauft, dafür aber von seinen Kunden nebst der Unterschrift auch eine Deklaration über die Verwendung der Ware verlangt.

Konfusion herrsche auch bezüglich der THC-Analyse, meint Fürst. Die Bundesämter für Gesundheit, für Landwirtschaft und für Polizeiwesen würden den THC-Wert jeweils anders messen. Gemäss Bundesgericht sei die Analyse des Bundesamtes für Landwirtschaft massgebend, bei der die Pflanze selber analysiert werde. Der Freiburger Untersuchungsrichter stütze sich aber auf die Analyse des Bundesamtes für Polizeiwesen, bei der eine Art Destillat untersucht werde, und dieses erbringe generell höhere THC-Werte.

In Erwartung
einer Gerichtsverhandlung

Fürst erwartet nun sehnlichst einen klaren Entscheid auf Bundesebene. Seine Firma will er weiterführen und sich dabei an die Auslegung der Freiburger Justizbehörden halten. Allerdings sei es nicht sicher, ob er weiterhin das Lokal an der Bernstrasse in Murten mieten will. Der Umsatz habe nämlich zuletzt stark gelitten, und die Miete sei nicht gerade billig. Der Murtner geht davon aus, dass er im Herbst sich vor Gericht verantworten muss. «Ich fühle mich nicht schuldig. Ich habe das Gesetz gelesen und mich daran gehalten. Was mir Sorgen macht, ist die Rechtsauslegung durch die Richter.»

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