Bisher wurde bei Bauvorhaben mit der Ausnützungsziffer für Grundstücke gerechnet. Diese berücksichtigt nur für das Wohnen genutzte Anteile eines Gebäudes. Mit dem neuen Baugesetz des Kantons Freiburg wurde auf die Geschossflächenziffer umgestellt. Diese berücksichtigt alle Geschossflächen, die auf einem Stück Land gebaut werden, zum Beispiel auch Tiefgaragen, Keller, Estriche und Gartenhäuser. Das wird dazu führen, dass bei bereits bestehenden Bauten die Nutzung erweitert werden kann. «Wir wollen, dass die Leute ihre Estriche nutzen können», sagte Ortsplaner Daniel Baeriswyl. hpa
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- 26.04.2024
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