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«Tactilos» freigeben

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Westschweizer Kantone beharren darauf, dass «Tactilo»-Spielgeräte unter das Lotteriegesetz und somit in die Hoheit der Kantone fallen. Sie fechten deshalb einen Entscheid der Rekurskommission für Spielbanken vor Bundesgericht an. Der Chef der kantonalen Waadtländer Gewerbepolizei, Alain Jeanmonod, bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht des Westschweizer Radios RSR. Mit dem Vorstoss gehen die Kantone einmal mehr gegen die Spielbankenkommission (ESBK) vor. Tactilo ist ein Spiel, bei dem per Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt werden. Ein Zufallsgenerator entscheidet sofort über Gewinn und Verlust. Pro Einsatz ist ein Gewinn von 10000 Franken möglich. Im Juni 2004 hatte die ESBK für neue Tactilos ein Moratorium verhängt.

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