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Tafers Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hat

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Strafanträge im «Fall Schmitten»

Tafers Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hat am Prozess um den mutmasslichen Missbrauch junger Frauen in Schmitten fünf Schuldsprüche und einen Freispruch beantragt. Für die drei Hauptangeklagten verlangt sie 24 bis 42 Monate Haft.

Die höchste Strafe von dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug fordert die Anklagevertreterin für einen jungen Schweizer türkischer Herkunft, wie das Strafgericht des Sensebezirks in Tafers am Mittwoch mitteilte. Wie die Verhandlung wurden auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Dem Schweizer türkischer Herkunft wird qualifizierte Vergewaltigung, qualifizierte sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind und Förderung der Prostitution vorgeworfen. sda

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Ebenfalls qualifizierte Vergewaltigung und qualifizierte sexuelle Nötigung sieht die Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Fall eines jungen Angeklagten aus Serbien gegeben. Sie wirft ihm auch sexuelle Handlungen mit einem Kind vor. Für ihn fordert sie eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten.

24 Monate Haft, davon sechs Monate im unbedingten Vollzug, fordert sie für einen zweiten jungen Angeklagten aus Serbien. Dies wegen vollendeter und versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung.

Fallen gelassen hat die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung, eventuell versuchter Schändung, gegen einen zweiten jungen Schweizer türkischer Herkunft.

Zu beurteilen sind Taten zu Lasten einer 17-jährigen Bernerin. Sie sagte gemäss der Überweisungsverfügung aus, im Juni 2005 einen der Hauptangeklagten kennengelernt zu haben. Bei einem Besuch in der Wohnung seiner Eltern in Schmitten FR habe sie sich mit ihm in ein Zimmer zurückgezogen. Dort hätten sie ein bisschen «rumgemacht».

Plötzlich seien mehrere Kollegen ihres Bekannten ins Zimmer gekommen und hätten sie zu sexuellen Handlungen gezwungen. Die Handlungen wurden zum Teil mit Handys gefilmt.

Geldstrafen für Nebenangeklagte gefordert

Für einen 48-jährigen Schweizer und einen 39-jährigen Serben hält die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bedingte Geldstrafen für angemessen. Sie wirft ihnen sexuelle Handlungen mit Kindern respektive Gehilfenschaft dazu vor.

Bei diesen Kindern handelt es sich um 15-jährige Mädchen, die laut den Überweisungsverfügungen aus Heimen ausgerissen waren. Sie prostituierten sich, um zu Geld zu kommen.

Verteidiger sehen nur geringe Verfehlungen

Die Verteidiger der Hauptangeklagten fordern bezüglich der Hauptanklagepunkte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung Freisprüche. Die Verteidiger des einen jungen Serben und des einen jungen Schweizers türkischer Herkunft lassen aber den Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern zu.

Ihrer Ansicht nach muss aber das Gericht von einer Bestrafung ihrer Mandanten wegen des geringen Alters der Angeklagten und besonderer Umstände absehen. Die beiden Angeklagten haben Jahrgang 1986 respektive 1987. Das Gericht gibt die Urteile am kommenden Dienstag bekannt.

(SDA-ATS/sr sa/c5swi fr be jus div) Lauftext etc…

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