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Tausende Steuerpflichtige warten noch auf ihre Veranlagung 2022

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Der Kanton hinkt bei den Steuerveranlagungen hinterher. Woran das liegt – und weshalb die Verwaltung auf die Politik angewiesen ist.

Und jährlich grüsst die Steuerverwaltung. Jeweils auf den 31. März müssen die Steuerpflichtigen des Kantons ihre Steuererklärung einreichen. Im März des Folgejahres spätestens sollte die definitive Steuerveranlagung eintreffen. Eigentlich. Denn die Kantonale Steuerverwaltung KSTV ist in Verzug.

Bis Ende März dieses Jahres hat die KSTV rund 97 Prozent der Steuerpflichtigen für die Steuerperiode 2022 veranlagt. Ende 2023 lag dieser Wert noch bei 81 Prozent – statt der angestrebten 85 Prozent. Diese Zielvorstellung setzt sich die KSTV jeweils bewusst, «da die kompliziertesten und zeitaufwendigsten Steuererklärungen in der Regel am Ende der Veranlagungsperiode bearbeitet werden». Das geht aus einer Antwort des Staatsrats auf eine Anfrage von Roland Mesot (SVP, Châtel-St-Denis) und Catherine Beaud (Die Mitte, Riaz) hervor.

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass Ende 2023 noch 7000 der insgesamt über 200’000 Arbeitnehmer auf ihre definitive Veranlagung warteten. «Die Auswirkungen dieser Verzögerungen dürfen nicht heruntergespielt werden», schreiben Mesot und Beaud in ihrer Anfrage. Zumal die Steuerpflichtigen auf ihre Veranlagung angewiesen sind, um beispielsweise Kinderkrippensubventionen oder Prämienverbilligungen zu beantragen.

Gemäss der Antwort des Staatsrats habe die KSTV bis Mitte Mai 2024 rund 99 Prozent der Steuererklärungen für die Periode 2022 veranlagt. Die restlichen rund 3000 Steuererklärungen 2022 würden noch im Laufe dieses Jahres bearbeitet. Der Rückstand verteile sich gleichmässig auf die verschiedenen Bezirke, «obwohl er», so der Staatsrat, «im Sense- und im Seebezirk etwas stärker ausgeprägt ist».

Der Staatsrat schätzt den «Stand der Arbeiten in Bezug auf diese Kategorie von Steuerpflichtigen als gut» ein, «auch wenn sich die Situation im Vergleich zu den Vorjahren etwas verschlechtert hat».

Weshalb?

Die Steuerverwaltung braucht mehr Personal

Weil «die Mitarbeitenden mit der Arbeitsflut nicht mehr nachkommen und teils überfordert» seien. Das sagte KSTV-Vorsteher Alain Mauron im vergangenen Oktober gegenüber den FN. Noch Anfang der 2010er-Jahre habe jeder Mitarbeiter rund 3100 Dossiers pro Jahr bearbeiten müssen. Elf Jahre später liegt diese Zahl bei fast 3400.

«Die Verzögerung ist hauptsächlich auf den Anstieg der Zahl der Steuerpflichtigen zurückzuführen», schreibt auch der Staatsrat. In den letzten zehn Jahren sei die Zahl der steuerpflichtigen natürlichen Personen um rund 20 Prozent angestiegen. Die Zahl der juristischen Personen, etwa Unternehmen, gar um 35 Prozent. Derweil sei die Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KSTV im gleichen Zeitraum um nur zehn Prozent gestiegen.

Aussicht auf Besserung gebe es nicht, sagte Steuerchef Mauron vergangenen Herbst: «Für nächstes Jahr habe ich 5,8 zusätzliche Stellen beantragt und nur 0,5 zugesprochen bekommen.»

Das liegt – Ironie der Steuern – an den klammen Kantonsfinanzen. Auch der Staatsrat schreibt von einem «schwierigen finanziellen Umfeld», in dem sich der Kanton bewege und das «den Staatsrat bei der Gewährung neuer Mittel für die verschiedenen staatlichen Dienststellen immer wieder zu Kompromissen zwingt».

Die Steuerverwaltung wäre also auf zusätzliche Mitarbeitende angewiesen, um den Bevölkerungszuwachs und damit einhergehend den Anstieg an Steuerpflichtigen auffangen zu können. Solange der Kanton aber jeden Rappen umdrehen muss, dürfte dies keine Priorität haben.

Dafür habe der Staatsrat aber andere Anstrengungen unternommen.

Eine Verbesserung ist ab 2025 in Sicht

Einerseits soll die E-Government-Strategie die Verwaltungsprozesse der staatlichen Stellen verschlanken und optimieren. Andererseits sei die Bearbeitung der Steuererklärungen durch die Digitalisierung, also die Online-Steuererklärung Fritax, vereinfacht und beschleunigt worden.

Zudem wurde ab der Veranlagungsperiode 2024, also der jüngsten Steuererklärung, ein «neues, leistungsfähigeres Programm für die automatische und halbautomatische Veranlagung» eingesetzt.

Das Jahr 2024 gilt aber als Testphase. Produktivitätsgewinne erwartet der Staatsrat erst ab kommendem Jahr. Bis dahin gilt es zu warten.

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