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Tickethandel: Kein Straf-Delikt

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Wer seine Tickets zu überteuerten Preisen anbietet, begeht kein Delikt im Sinne des Strafgesetzbuches. Wie Hans Maradan, Sprecher der Kantonspolizei Freiburg, weiter erklärt, könnte aber ein Rechtsstreit zwischen zwei Parteien entstehen und damit zivilrechtliche Ungereimtheiten auftreten. Immerhin steht beispielsweise in den Geschäftsbedingungen der Anbieter meist, dass das Ticket nicht zu höheren Preisen weiterverkauft werden darf. «Bis heute sind im Kanton jedoch keine Verurteilungen wegen Tickethandels bekannt», so Hans Maradan.

Gottéron-Präsident Daniel Baudin will jedenfalls keine Klage einreichen. Er habe sich juristisch beraten lassen, und man habe ihm gesagt, der Club könne gar keine Anzeige erstatten, sondern nur derjenige, der das Ticket gekauft habe. Offensichtlich befindet sich der Ticket-Schwarzmarkt also in einer juristischen Grauzone. fm

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