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Tiefere Steuern beim Kauf des ersten Eigenheims

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Der Grosse Rat hat ein Gesetz verabschiedet, das Steuerermässigungen beim Kauf der ersten eigenen Wohnimmobilie vorsieht. Vorausgesetzt ist, dass diese unter 1,5 Millionen Franken kostet. Vor allem junge Familien sollen davon profitieren.

Bei Bauprojekten oder beim Kauf eines Hauses im Kanton Freiburg müssen zukünftige Immobilienbesitzer rund drei Prozent Handänderungssteuer berappen. Das können schnell Zehntausende von Franken werden. Nun hat der Grosse Rat ein Gesetz verabschiedet, das je nach Gesamtkaufpreis einen bestimmten Steuerfreibetrag bestimmt. «Wir wollen es jungen Erstkäufern einfacher machen, eine Immobilie zu erwerben», erklärte Bruno Riedo (SVP, Ueberstorf), der die Ad-hoc-Kommission präsidierte.

Der Gesetzesentwurf des Staatsrats basiert auf der Motion von Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny) und des jetzigen Staatsrats Romain Collaud (FDP, Massonnens), die der Grosse Rat im März letzten Jahres verabschiedet hat (die FN berichteten). Vor der eigentlichen Diskussion und der Änderungsvorschläge durch Grossratsmitglieder und der Ad-hoc-Kommission, kam es jedoch zu einer Eintretensdebatte. Denn die Fraktionen der Grünen und der SP wollten gar nicht erst auf das Geschäft eingehen (siehe Kasten). Sie wurden dann aber mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmt.

Stufensystem der Beträge

Das Gesetz sieht zwei degressive Steuerfreibeträge ein. Der erste liegt bei einer halben Million, wenn der Gesamtkaufpreis eine Million nicht übersteigt. Der zweite ist bei 250‘000 Franken und greift, wenn die Kosten zwischen einer und 1,5 Millionen liegen. Bei höheren Beträgen gibt es keine Steuerermässigungen. Voraussetzung ist, dass der Käufer oder die Käuferin zum ersten Mal eine Immobilie erwirbt – nicht nur im Kanton Freiburg, sondern allgemein – und anschliessend auch dort wohnt.

Um den Missbrauch zu verhindern, setzte der Staatsrat eine Frist von einem Jahr, während der die Person ihren Hauptwohnsitz dort haben muss. Die Kommission schlug eine Erhöhung auf zwei Jahre vor, die vom Grossen Rat angenommen wurde.

Gemeindefinanzen leiden

Zwei Änderungsanträge wurden vom Grossen Rat abgewiesen. Der erste, eingereicht von David Bonny (SP, Prez-vers-Noréaz), verlangte, dass die finanziellen Folgen der Vorlage vollständig vom Kanton getragen werden. Denn die linke Seite kritisierte unter anderem die Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen: «Ich finde es hochproblematisch, der öffentlichen Hand Steuereinnahmen zu entziehen», erklärte seine Parteikollegin Pascale Michel (Neyruz). Eine gute Schule, Kinderkrippen und der Anschluss an den öffentlichen Verkehr spielten eine viel grössere Rolle als die Befreiung von der Handänderungssteuer.

Die bürgerlichen Parteien setzen dem entgegen: «Man muss das Gesetz als Investition sehen», erklärte beispielsweise Claude Brodard (FDP, Le Mouret). Zusätzliche Steuereinnahmen durch neue Einwohnerinnen und Einwohner sowie das zukünftig höhere Einkommen der Familien mit Eigenheim waren die beiden Hauptargumente. Katharina Thalmann-Bolz (SVP, Murten) betonte zudem, dass die Steuerausfälle in den Gemeinden «geringfügig» seien. Sie bezweifelt, dass die vom Staatsrat ausgerechneten Ausfälle von fünf Millionen für die Gemeinden realistisch sind.

Der zweite Änderungsantrag kam von den Grünen und wollte die Steuerfreibeträge von einer halben Million ab 800‘000 Franken graduell pro 10‘000 Franken höhere Kosten um den gleichen Betrag vermindern. «Den Kauf einer 1,5-Millionen-Villa als erstes Eigenheim zu unterstützen, ist zu viel», erklärte die Autorin des Änderungsantrags Tina Raetzo (Grüne, Rueyres-les-Prés). Damit war Bertrand Morel, Co-Autor der ursprünglichen Motion, nicht einverstanden: «Der Änderungsantrag verkennt die Immobilienpreise im Kanton Freiburg.» Zwei Drittel des Rats waren mit ihm einverstanden.

Reaktion

«Eine unsinnige Steuersenkung»

Schon an der Sitzung des Grossen Rats erklärte Pascale Michel (SP, Neyruz), dass das Problem der tiefen Eigenheimquote nicht an den Steuern liege, sondern an den «exorbitanten Immobilienpreisen» sowie der Schwierigkeit, ohne Familienvermögen genügend Eigenmittel zusammenzubringen. Das durch das neue Gesetz gesparte Geld sei in diesem Zusammenhang marginal. Im Nachgang an die Ratssitzung veröffentlichte ihre Partei eine Medienmitteilung, in der sie das Gesetz als «unsinnige Steuersenkung» bezeichnet. Die Steuerbefreiung würde nichts an der Situation ändern, sondern sei ein Geschenk an Personen, die sie gar nicht brauchen. mes

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