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Tipps und Tricks gegen die Hitze

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Endlich ist der Sommer da. Und mit ihm die Hitze. Damit das Ganze erträglich bleibt, geben die Direktion für Gesundheit und Soziales des Kantons Freiburg und das Kantonsarztamt in ihrer Medienmitteilung Tipps, wie man sich richtig verhält.

Was ist überhaupt eine Hitzewelle?

Laut Meteo Schweiz muss die mittlere Tagestemperatur an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 27 Grad Celsius betragen, damit man von einer Hitzewelle sprechen kann.

Es ist heiss, na und? Ist das wirklich so schlimm?

Besonders bei älteren Personen, Kleinkindern, Schwangeren, chronisch Kranken sowie Personen, die im Freien arbeiten oder sich sportlich betätigen, können sehr hohe Temperaturen zu Komplikationen führen. Deshalb ist es ratsam, dem Ganzen durch das richtige Verhalten vorzubeugen.

Wie soll man sich also verhalten?

Wichtig ist, dass man genügend trinkt. Dabei sollten alkohol- und koffeinhaltige sowie stark gezuckerte und gekühlte Getränke vermieden werden. 

Am frühen Morgen können die Räume gut durchgelüftet werden, danach sollte direkte Sonneneinstrahlung aber vermieden werden (also die Läden schliessen und die Storen herunterlassen). In den wärmsten Stunden des Tages sollten ausserdem die Fenster geschlossen werden. Am angenehmsten ist es, sich in gut belüfteten beziehungsweise klimatisierten Räumen aufzuhalten.

Und draussen?

Draussen ist es ratsam, im Schatten zu bleiben. Dazu kann es helfen, geeignete Kleidung zu tragen, das heisst, die Kleidung sollte leicht und bequem sein, und helle Farben sind zu bevorzugen. 

Es ist ausserdem wichtig, niemals eine Person oder ein Tier in einem geschlossenen Fahrzeug warten zu lassen und zu älteren oder isoliert lebenden Personen vermehrt Kontakt aufzunehmen.

Und Leute, die draussen arbeiten müssen?

Spezifische Empfehlungen für Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie für Unternehmen sind auf dem Internetportal des Amts für den Arbeitsmarkt zu finden. 

Was, wenn diese Verhaltensregeln nicht eingehalten werden können?

Sollten ein Schwächegefühl, Verwirrung, Schwindel, Übelkeit oder Muskelkrämpfe auftreten, gilt es, rasch zu handeln. Dies sind Symptome für einen Hitzeschlag. Der betroffenen Person muss zu trinken gegeben werden, es muss für Erfrischung gesorgt und eine Ärztin oder ein Arzt gerufen werden.

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