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Titel sind gleichwertig

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Die Umsetzung der Bologna-Reform und der damit verbundene Ersatz der bisherigen Abschlüsse durch Bachelor-Diplome resp. Mastertitel werfen die Frage auf, inwiefern frühere Absolventen allenfalls die neuen Titel gebrauchen dürfen. Grossrat Martin Tschopp (SP, Schmitten) hatte dem Staatsrat entsprechende Fragen gestellt. Es ging ihm dabei auch um die Gleichbehandlung von Universitäten und Fachhochschulen.In der am Freitag veröffentlichten Antwort erinnert der Staatsrat daran, dass die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) für die Schweizerische Universitätspolitik zuständig ist. Entsprechende Entscheide werden somit weder auf der Ebene eines Kantons noch einer einzelnen Universität gefällt. Die SUK habe im Dezember 2005 beschlossen, dass Lizentiate und Diplome einem Masterabschluss gleichwertig sind. Demzufolge seien Inhaber eines Lizentiats oder Diploms berechtigt, anstelle des bisherigen Titels den Mastertitel zu führen.Aufgrund einer Analyse der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) wurde aber die Umwandlung der alten Diplome in neue ausgeschlossen. Es sei nicht angemessen, ein zweites Diplom mit einem neuen Titel auszustellen. Hingegen würden die universitären Hochschulen von ihren politisch Verantwortlichen verpflichtet, von nun an auf Gesuch hin, die Gleichwertigkeit dieser Diplome zu bescheinigen.

Fachhochschulen gleich behandelt

Gemäss Antwort des Staatsrates hat das zuständige Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) im Fall der Fachhochschulen analog entschieden. Auch nach der Umstellung auf das Bachelor-Master-System bleiben die altrechtlichen Titel geschützt (z. B. Architekt FH). Ab dem 1. Januar 2009, wenn die ersten Bachelor-Diplome abgegeben werden, können Inhaber bisheriger Diplome den Titel Bachelor führen. Auch in diesem Fall wird keine Titelumwandlung vorgenommen. wb

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