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Tödlicher Arbeitsunfall wird ab heute in Freiburg verhandelt

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Aus rund zehn Metern Höhe ist ein 45-jähriger Portugiese am 11. November 2006 von einer Leiter gestürzt. Noch am Unfallort ist er seinen schweren Kopfverletzungen erlegen. Ort des Unglücks war die Baustelle des Multiplexkinos Cap’Ciné in der Freiburger Innenstadt. Das Strafgericht des Saanebezirks muss ab heute die Frage klären, ob die Vorgesetzten des Portugiesen für den Unfall verantwortlich gemacht werden können. Angeschuldigt sind der Equipenchef des Arbeiters, ein 46-jähriger Portugiese, der Polier, ein 48-jähriger Schweizer, sowie der Bauleiter, ein 34-jähriger Schweizer.

Bestimmungen verletzt

Bei der Beweisfindung gilt es diverse Punkte zu klären. Beispielsweise, wieso der Arbeiter seine Tätigkeiten ungesichert durchgeführt hat. Wie die Kommission für Arbeitssicherheit des Bundes festhält, sollten ungesicherte Arbeiten auf einer Leiter in mehr als fünf Metern Höhe eigentlich nicht durchgeführt werden.

Der Portugiese hat bei seiner Arbeit «grosse Kraft» gebraucht, wie es in der Überweisungsverfügung des Untersuchungsrichters Philippe Barboni heisst. Laut der Unfallversicherung Suva sind auf einer Leiter nur leichte Arbeiten zu empfehlen.

Konkret hatte der direkte Vorgesetzte des tödlich Verunfallten gemerkt, dass eine am morgen gebaute Mauer nach der Betonierung nicht ganz im Lot war. Er wies seinen Angestellten an, mittels eines Stützbalken, der an der Stützmauer fixiert war, die Ungenauigkeit auszubessern. Dabei benutzte er unter Kraftanwendung auch eine Eisenstange. Die Fixierung brach und der Arbeiter fiel in die Tiefe.

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