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Transparenz bei Landverkäufen gefordert

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Autor: Lukas Schwab

Murten Die Gemeinde Murten verkauft eine Landparzelle im Beaulieu für 265 000 Franken (220 Franken pro Quadratmeter) an die Unternehmung BD Architekten aus Murten. Entstehen sollen Wohnungen und Gewerberäume. Der Generalrat stimmte dem Geschäft einstimmig zu, obwohl am Vorgehen des Gemeinderates Kritik geäussert wurde. «Mit dem bereits ausgearbeiteten Verkaufsvertrag wurden wir vom Gemeinderat vor vollendete Tatsachen gestellt», erklärte Alexa Dürig (CVP) im Namen der CVP- und EVP-Fraktion.

Unbehagen im Generalrat

Bernadette Hänni (SP) hielt fest, die Finanzkommission werde bei Landverkäufen mit bereits bestehenden Urkunden konfrontiert, ohne bei der Ausarbeitung mitreden zu können. «Deshalb war in der Vergangenheit bei Landverkäufen oft ein gewisses Unbehagen zu spüren», so Hänni. Sie forderte deshalb den Gemeinderat auf, die Finanzkommission künftig bei Landverkäufen über 100 000 Franken früher zu informieren oder klare Kriterien für Landverkäufe zu erstellen. «Dadurch würden die Entscheide des Gemeinderates transparenter», so Hänni.

Mehr Platz für Mondo Sport

«Im konkreten Fall haben wir uns für dieses Projekt entschieden, weil es gegenüber der zweiten Offerte eine deutlich bessere Wertschöpfung ausweist», erklärte Aebersold die Kriterien des Gemeinderates. Im geplanten Gebäude sollen die Büros der Groupe E Unterschlupf finden, die sich derzeit an der Bernstrasse 32 befinden. Dadurch ergibt sich für die Firma Mondo Sport eine dringend benötigte Erweiterungsmöglichkeit ihrer Geschäftsräume. «Dass sich ansässige Unternehmen entwickeln können, ist uns ein grosses Anliegen», so Aebersold.

Neues Strassenreglement

«Mit dem neuen Strassenreglement verfolgt der Gemeinderat das Ziel, die durch Verschmutzung und Beschädigung der Strassen entstehenden Kosten dem Verursacher aufzuerlegen», erklärte der zuständige Gemeinderat Joseph Haag. Belagserneuerungen seien häufig nicht auf gewöhnliche Abnützung, sondern auf das wiederholte Aufreissen des Strassenbelags für Strom-, Gas- und Wasserleitungen zurückzuführen. Das Strassenreglement liefert der Gemeinde nun die gesetzliche Grundlage, um künftig von den für die Wertminderungen Verantwortlichen eine Entschädigung zu verlangen.

«Littering» bekämpfen

Das Reglement bietet der Gemeinde zudem die Möglichkeit, das Problem des «Littering» zu bekämpfen. Unter dem Begriff versteht man das achtlose Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen auf Strassen und öffentlichen Plätzen. Künftig hat die Gemeinde die Möglichkeit, aufgrund übermässiger Verunreinigung des öffentlichen Grundes anfallende Reinigungskosten den verantwortlichen Gewerbebetrieben in Rechnung zu stellen.

Das Strassenreglement wurde wie die ebenfalls unbestrittene Revision des Hafenreglementes ohne Gegenstimme verabschiedet.

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