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Fahrbewilligung Auto für die Rentnerinnen und Rentner

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Zum Thema Autofahrbewilligung für Rentnerinnen und Rentner hat die Rentnervereinigung des Sensebezirks kürzlich im Burgbühl einen Informationsanlass mit annähernd 90 Teilnehmenden durchgeführt. Alle Fahrzeuglenker erhalten zum 70. Geburtstag und dann alle zwei Jahre die Aufforderung zu einer ärztlichen Kontrolle. Das Schweizer Parlament hat entschieden, die erste Untersuchung auf das Alter 75 hinauszuschieben, was der Bundesrat aber noch nicht in Kraft gesetzt hat. Elmar Baeriswyl, Sektorchef beim Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt, führte aus, dass die Anforderungen für die Verkehrssicherheit sehr hoch seien. Sie überwiegen in jedem Fall das private Interesse an persönlicher Mobilität. Das Amt für Strassenverkehr hat festgestellt, dass die meisten Autolenker ihre Verantwortung wahrnehmen, wenn sie spüren, dass der Moment gekommen ist, eine andere Art der Mobilität zu suchen und auf den Führerschein zu verzichten. Belohnt wird dieser Entscheid mit einem Gutschein der SBB und der TPF.

Dr. Robert Schwaller informierte über die Fahrtauglichkeit und die medizinische Untersuchung. Er erklärte, dass nicht jeder Hausarzt diese Prüfungen durchführt und der Arzt gemäss Gesetz als Gutachter handelt. Er muss nicht abklären, wie gut die Person fährt, sondern ob sie gesundheitlich in der Lage ist, Motorfahrzeuge zu führen. Entscheidend dabei ist, dauernd in der Lage zu sein, eine Situation rasch und richtig zu erfassen und rasch und richtig zu handeln. Zum Schluss wiesen beide Referenten darauf hin, dass die medizinische Untersuchung nicht als Schikane, sondern als Hilfeleistung zu betrachten ist.

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